Neues von der Umweltprämien Front

Donnerstag, 8 Juli 2010 | Kategorie: Politisches, Problematisch | Von: Marc
Tags: , , , , , , ,

Wie bereits berichtet, möchte die ARGE Märkischer Kreis Steffi die Umweltprämie als Einkommen auf die Bezüge anrechnen, was inzwischen nach erfolglosem Widerspruch auch erfolgt ist. Durch unseren böse formulierten Widerspruch konnten wir lediglich erreichen, dass keine Kürzung (30 von 100) durchgeführt, sondern in der Zentrale in Recklinghausen ein offenes Kassenzeichen über einen Betrag von rund 2222,- € eröffnet wurde.

Da wir das so nicht hinnehmen wollten, haben wir nun den Klageweg beschritten und eine Klage beim Sozialgericht Dortmund eingereicht, wobei die Klageschrift sehr umfassend ist und viele vergleichbare und für uns positive Urteile aus anderen Bundesländern anführt. Ebenfalls ziehen wir mit der Klagebegründung das vom LSG NRW gefällte negative Urteil zur Feststellungsklage eines ALG II Betroffenen in Frage, da in der Klage verschiedene Sachlagen in keinster Weise beleuchtet wurden. Es war eben ein Urteil eher theoretischer Natur.

Den vollständigen Beitrag lesen...

Ein Kommentar - 4.375x gelesen - PDF Download

ARGE MK: Anrechnung der Umweltprämie auf die ALG II Bezüge

Donnerstag, 1 April 2010 | Kategorie: Politisches, Problematisch, Umschulung | Von: Marc
Tags: , , , , , ,

Letztes Jahr hat sich Steffi unter Zuhilfenahme der Umweltprämie (“Abwrackprämie”) den Dacia Sandero in der Basisausstattung gekauft. Dies war durch einen Kredit mit sehr langer Laufzeit gerade so möglich, aber absolut notwendig, da ihr vom Arbeitsamt eine Umschulung in Dortmund angeboten wurde. Da der alte Astra bereits nicht mehr verkehrssicher und fahruntauglich war, stand sie vor der Entscheidung ein Gebrauchtfahrzeug zu kaufen, oder eben für 5.000 € einen Neuwagen. Da der Neuwagen das erste Jahr steuerfrei war, die Versicherung günstig, eventuelle Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können und hohe Kosten für Reparaturen nicht zu erwarten sind, fiel die Entscheidung leicht. Doch bereits kurz nach dem Kauf machten wir uns Sorgen, weil durch die Presse geisterte, dass die Umweltprämie bei ALG II Beziehern als Einkommen angerechnet werden sollte. Ein Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt beruhigte uns dann wieder.

Die Zeit zog ins Land, weitere Urteile zu diesem Thema folgten und es sah gut aus: Die verschiedenen Gerichte entschieden, dass die Umweltprämie nicht als Einkommen, sondern als zweckgebundene Einnahme anzusehen ist. Leider entschloss sich das LSG Nordrhein-Westfalen in einem Rechtssicherheitsverfahren entgegen der Einschätzung der anderen Gerichte zu urteilen und prompt flatterte uns diese Woche ein Schreiben der ARGE MK ins Haus, in dem Steffi mitgeteilt wird, dass bei ihrer BGE wegen der Nutzung der Umweltprämie eine Überzahlung von 2222,12 € vorliegt und eine Kürzung von 30% der Bezüge erwogen wird. Fakt ist aber: Steffi hat mit dem Händler vereinbart, dass die Umweltprämie von der BAFA direkt an den Händler überwiesen wird. Sie hat das Geld also weder in den Händen, noch auf dem Konto gehabt. Und genau hier bot sich auch der Ansatzpunkt das Schreiben entsprechend zu beantworten.

Es gibt genau zu diesem Fall zwei Urteile. Das erste vom Sozialgericht Speyer, 05.10.2009, Az S 1 AS 1731/09 ER:

Die Kammer ist mit dem SG Dresden der Meinung, dass die Umweltprämie bei den Antragstellern schon keinen Einkommenscharakter besitzt. Dabei spielt hier eine Rolle, dass die Umweltprämie einmal nicht direkt an die Antragsteller ausgezahlt wurde, sondern dass die Zahlung direkt an das Autohaus erfolgte, sobald dieses das neue Kfz an die Antragsteller ausgehändigt hatte.

Das SG Speyer bezieht sich auf ein Urteil des SG Dresden zu einem vergleichbaren Fall (Az S 12 AS 3516/09 ER):

Die Abwrackprämie ist kein anrechenbares Einkommen im SGB II , wenn der Hartz IV-Bezieher die Abwrackprämie an das Autohaus erfüllungshalber abgetreten hat. Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung zu der streitigen Frage, ob die Umweltprämie grundsätzlich (nicht) privilegiertes Einkommen i. S v. § 11 Abs. 1 SGB II darstellt, das (nicht) als zweckbestimmte Einnahme privilegiert ist [...]

Da sich die ARGEn in NRW auf das Urteil des LSG NRW stützen, sollte dieses Urteil entsprechend beleuchtet werden. Es ging um den Antrag eines ALG II Beziehers, der über dieses Rechtssicherheitsverfahren klären lassen wollte, ob er als ALG II Bezieher die Umweltprämie überhaupt nutzen darf. Sprich: Er hat überhaupt kein Auto gekauft und der Spezialfall, in dem die Prämie von der BAFA nicht an den ALG II Bezieher, sondern direkt an das Autohaus gezahlt wird, wurde in diesem Verfahren in keiner Weise beleuchtet. Deswegen empfinde ich dieses Urteil als sehr zweifelhaft und angreifbar. Dies haben wir in dem Antwortschreiben an die ARGE MK dargestellt.

Was wären die Folgen einer 30% Kürzung der Bezüge bei Steffi?

Sie müsste ihre Umschulung in Dortmund abbrechen, da Sie die Kosten für die Ganztagsbetreuung der drei Kinder nicht mehr tragen könnte. Sie müsste das Auto verkaufen, da die Raten nicht mehr finanzierbar wären, ihre berufliche Zukunft wäre damit zunichte gemacht. Von der ARGE MK selbst.

Ebenfalls wäre es schwierig weiterhin die Reisekosten zum Spezialisten für AD(H)S nach Marsberg zu tragen.

Steffi nimmt die Kinder morgens mit dem Auto mit zur Schule, auch das wäre nicht mehr möglich, die Kinder müssten fortan mit dem Bus fahren, was erhebliche Zusatzkosten verursacht, da alle drei keine Fahrkarte gestellt bekommen.

Gleiches Recht für Alle? Nicht mit Hartz 4.

Ich kann übrigens gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte.

Bleibt nur auf Einsicht zu hoffen.

5 Kommentare - 9.866x gelesen - PDF Download

Wie Westerwelle und Teile der Medien vom Thema ablenken

Dienstag, 23 Februar 2010 | Kategorie: Politisches, Rund um die Kids | Von: Marc
Tags: , , , , ,

Westerwelles Äußerungen zu Menschen, die von der Arbeitslosengrundsicherung II leben müssen (Hartz 4), und vor allem das positive Echo einiger Medien (Zeit, Bild), würden in einem Internetforum als “übelstes Trollniveau” bezeichnet, denn bei der “Debatte” werden wissentlich Fakten verschwiegen, nur um eine schwache Gruppe unserer Gesellschaft als politisches Opferlamm zu missbrauchen. Einen wirklich sehr lesenswerten Artikel dazu gibt es bei den NachDenkSeiten.

Zur Debatte selbst möchte ich gar nicht viel sagen, da sie an Widerwärtigkeit und Unsachlichkeit nicht zu überbieten ist. Mir ist nur gestern etwas bewusst geworden, das ich für sehr wichtig halte: Der öffentliche Diskurs lenkt vom einem sehr wichtigen Thema ab.

Das Bundesverfassungsgericht hat die Politik am 09. Februar 2010 darauf hingewiesen, dass die Regelsätze für Kinder, die unter ALG II fallen verfassungswidrig sind. Im Klartext: ALG II Empfänger mit Kindern leben praktisch unter dem Existenzminimum. Darüber wird aber leider nicht mehr gesprochen, die Debatte dreht sich nur um die unsachlichen Äußerungen des Herrn Westerwelle, während die Bild Zeitung dies nutzt, um zusätzlich auch noch gegen Migranten zu hetzen.

Ich vermute dies geschieht aus reinem Selbstschutz, denn wenn man sich fragt, wer auf die äußerst bescheuerte Idee gekommen ist Kinder mit einem geringeren Regelsatz als einen Erwachsenen versorgen zu wollen, dann ist die Antwort folgende: Die Politik hat unsere Gesellschaft mit Hartz 4 “beglückt” und die Probleme, die nun bestehen selbst mit geschaffen. Realitätsfremd, kinderfeindlich, Klientelpolitisch.

Kinder brauchen oft neue Kleidung, Kinder sind häufiger krank, Kinder bekommen Zahnspangen und Einlagen für die Schuhe, Kinder brauchen Spielzeug, Kinder wachsen, manche Kinder bekommen irgendwann Brüste, Kinder müssen gesellschaftlich teilhaben dürfen, Kinder brauchen manchmal auch Nachhilfe, Kinder brauchen gute Winterkleidung, Kinder möchten auch mal die Nordsee sehen oder wenigstens ins Schwimmbad, Kinder brauchen Fahrräder, Schulbücher, Stifte und Hefte, Wasserfarben, Zeichenblöcke und Hausschuhe, irgendwann auch mal einen Computer. Kinder benötigen einfach mehr!

Eine der großen Probleme von ALG II Beziehern mit Kindern ist die Anrechnung des Kindergeldes an den Regelsatz. Das Kindergeld ist doch genau für die oben genannten Dinge gedacht und wird vom eh schon zu geringen Regelsatz der Bedarfsgemeinschaft auch noch abgezogen. Das ist doch absurd. Genauso absurd ist es, sich als Politiker zu wundern, warum Menschen von ihrer Arbeit nicht mehr leben können, wurde diese Arbeitsmarktsituation mit der Einführung von Hartz 4 doch bewusst herbeigeführt.

Ausgangspunkt der von Westerwelle polemisch angestoßenen Debatte war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Leider wird über den ursprünglichen Kern der ALG II Problematik nun nicht mehr diskutiert. Sich auf unterstem Trollniveau zu verständigen ist ja auch einfacher, lässt es die “Diskutierenden” doch vergessen, wie benachteiligt die Kinder von ALG II Betroffenen sind. Sie sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft und sollten vom Staat mehr unterstützt werden. Es wäre schön, wenn sich die öffentliche Diskussion in diesem Zusammenhang auf wirklich wichtige Themen konzentrieren würde:

Warum kommt das Kindergeld nicht bei den ALG II Kindern an?

Warum führen wir keine Mindestlöhne ein und sichern damit, dass Menschen mit Arbeit nicht mehr zusätzlich noch ALG II beantragen müssen?

Warum denken wir in Zeiten mit immer weiter steigender Produktivität und immer weniger Arbeitsplätzen nicht über ein bedingungsloses Grundeinkommen zur Grundsicherung nach?

Warum haben wir in unserem Bildungssystem so ungleiche Bildungschancen?

Warum sind über 20% der ALG II Bezieher Migranten und wie können wir sie integrieren?

Das sind die Fragen, die es zu diskutieren gilt. Ein auf derart niedrigem Niveau geführter Dialog wie der von Herrn Westerwelle und seinen Kollegen führt jedenfalls zu keinem brauchbaren Ergebnis.

Keine Kommentare - 3.866x gelesen - PDF Download

Entwurf zur Neufassung des JMStV, oder: Willkommen im Intranet Deutschland

Freitag, 19 Februar 2010 | Kategorie: Erziehung, Neue Medien, Politisches | Von: Marc
Tags: , , , , , , ,

Wordle: JMStV Wordle

Derzeit wird von verschiedenen Stellen die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags diskutiert. Leider sind die treibenden Kräfte (z.B. die KJM) hinter dem JMStV-Entwurf scheinbar nur wenig medienkompetent, denn der Entwurf umfasst – kurz gesagt – Zensurmaßnahmen weit jenseits des Zugangserschwerungsgesetzes von Frau von der Leyen.

Der Entwurf zur Neufassung enthält folgendes:

  1. Sowohl Access-Provider (ISP), Hosting-Anbieter als auch Inhalte-Anbieter werden gleich behandelt und sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.
  2. Zugangs-Anbieter müssen alle ausländischen Seiten blocken, die sich nicht an die deutschen Jugendschutzbestimmungen halten. Das bedeutet den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur, auf die man selbst in China neidisch werden würde.
  3. Jeder Inhalte-Anbieter (Foren-Betreiber, Blogger, …) muss nachweisen, dass er Inhalte zeitnah entfernt, “die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen”. Das ist eine Verpflichtung zur Selbstzensur.
  4. Inhalte werden ähnlich wie Kinofilme und Spiele eingestuft in “ab 0 Jahre”, “ab 6 Jahre”, “ab 12 Jahre”, “ab 16 Jahre”, “ab 18 Jahre”.
  5. Jeder Anbieter muss sicherstellen, dass Kindern und Jugendlichen nur Inhalte der entsprechenden Altersstufe zugänglich gemacht werden. Dazu kann er alternativ
    1. ein Altersverifikationsverfahren, das von der KJM zugelassen wurde, verwenden,
    2. die Inhalte nur zu bestimmten Uhrzeiten anbieten (z.B. zwischen 22 und 6 Uhr),
    3. alle Inhalte mit entsprechenden Altersfreigaben kennzeichnen.
  6. Einschränkungen beim Zugang zu schwer jugendgefährdenden Inhalten bleiben davon unberührt (Porn, etc…).

Jugendschutz ist wichtig, auch im Internet. Allerdings darf die Politik hier nicht den grundlegenden Fehler machen und das Internet mit dem Medium Rundfunk gleichsetzen. Das Internet hat als globales und weltumspannendes Netzwerk keine Sendezeit wie ein Fernseher oder ein Radio. Das Internet “sendet” rund um die Uhr in alle Teile der Welt. Um Jugendschutz nach dem Vorbild Fernsehen/Rundfunk zu erreichen, müssten wir das deutsche Internet vom Rest des Netzes entkoppeln und ein “Intranet Deutschland” einführen. China lässt grüßen. Und technisch gesehen sendet das Internet nicht einmal, sondern es stellt Inhalte auf Anfrage bereit. Die Prinzipien von Internet und Rundfunk sind demnach grundverschieden, doch scheinbar wird dies nicht erkannt, wie der Entwurf zur Neufassung der JMStV deutlich zeigt.

Die vielen Forenbetreiber und Blogger würden durch eine wie oben beschriebene Regelung zudem in eine massive Rechtsunsicherheit gedrängt, denn Privatpersonen ist es durch mangelnde Kenntnis nicht möglich zu beurteilen, wie die eigene Webseite eingestuft werden soll. Weiterhin sind Forenbetreiber und Blogger verpflichtet unpassende Inhalte zeitnah zu entfernen, was bedeutet, dass die Anbieter zur Zensur gezwungen werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Und der Begriff “zeitnah” ist Auslegungssache, eine weitere Rechtsunsicherheit.

Die Access-Provider hingegen werden gezwungen ausländische Inhalte zu sperren, die nicht den deutschen Jugendschutzbestimmungen entsprechen. Hier taucht natürlich die Frage auf, welcher ausländische Inhalte-Anbieter überhaupt Interesse daran hat sich an die deutschen Regelungen zu halten. Ich vermute: Niemand. Die Folge wäre eine massive Zensur ausländischer Seiten. Nehmen wir als prominentes Beispiel doch Twitter: Hier gibt es sicherlich jede Menge Tweets, die nicht unbedingt für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Da Twitter als US Unternehmen sich nicht an die deutschen Bestimmungen halten wird, müssten die ISP Twitter komplett sperren.

Auch die Hosting-Anbieter träfe es hart, denn diese sollen notfalls für die Inhalte ihrer Kunden gerade stehen. Wer ein großes Rechenzentrum mal von innen gesehen hat und weiß, wieviele Server Inhalte im Netz bereitstellen wird erkennen, dass dies für die Hosting-Provider nicht leistbar und ein großes Rechtsrisiko ist.

Einstufungen von Webseiten nach Kriterien, wie wir sie von Videospielen und Filmen kennen erscheinen ebenso wenig sinnvoll, wenn keine tatsächliche Altersverifikation verfügbar ist. Die Einführung von Sendezeiten kann ich hingegen nur als schlechten Scherz bezeichnen. Wer Sendezeiten für das Internet fordert, hat das Internet schlichtweg nicht verstanden.

Ich bin der Meinung, dass nicht nur das Internet von den “klugen Köpfen”, sondern auch das wichtigste beim Thema Jugendschutz nicht verstanden wird: Jugendschutz beginnt immer bei den Eltern und bei deren Medienkompetenz. Anstatt wie leider in letzter Zeit oft üblich ein Gesetz als Flickschusterei zu verwenden, sollte an der Basis gearbeitet werden. Kinder und Eltern benötigen die nötige Kompetenz, um mit fragwürdigen Inhalten des Netzes umzugehen, es ist eine Aufgabe der Bildungspolitik hierfür die richtigen Lösungen anzubieten.

Schulen sollten schon früh mit der Vorbereitung der jungen Menschen auf das vielfältige Medium Internet beginnen, was leider im Moment vernachlässigt wird, weil der überalterte Lehrkörper selbst wenig Kompetenzen im Netz besitzt. Sicherlich ist unsere Gesellschaft augenblicklich im Wandel und die Generation, die mit dem Internet vertraut ist rückt nach, aber es wird wenigstens noch ein Jahrzehnt dauern, bis die neue Generation in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.

Eltern können auf einfach Weise ihre Kinder vor bedenklichen Inhalten im Internet schützen, sei es durch DNS oder Content Filterung, oder schlichtweg durch eine offene und gute Medienerziehung, sie müssen nur wissen wie. Informationsangebote und Schulungen wären ein besserer Weg als ein weiteres sinnloses Gesetz, das sich nicht an der Realität orientiert und unsere Entwicklung hin zur Informationsgesellschaft berücksichtigt und begreift.

Dies führt auch unweigerlich zu der Frage, ob der Jugendmedienschutz in Deutschland überhaupt sinnvoll geregelt ist. Immerhin ist es auch heute möglich, dass ein 14-Jähriger einen Film mit einer “ab 18″ Freigabe sieht, wenn die Eltern den Fernsehkonsum nicht kontrollieren. Der Jugendmedienschutz ist in Deutschland bis auf den Computerspiele-, Zeitungsverkauf und die Videotheken weitgehend ein virtueller Schutz, denn letztendlich obliegt es nicht einer Behörde oder anderen Staatlichen Einrichtung den Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen zu beschränken, sondern den Eltern. Leider bietet der virtuelle Schutz aber auch den gefährlichen Anreiz sich als Elternteil geschützt zu fühlen, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist.

Anstatt nun über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und seine Neufassung zu diskutieren, sollten wir vielleicht besser darüber diskutieren, wer das Zepter beim Jugendschutz letztendlich in der Hand hat, und wie wir hier Verbesserungen erreichen können.

Klar ist im Moment jedenfalls nur eine Sache: Die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist für alle Beteiligten ein grandioses Werk von Bullshit und muss unbedingt verhindert werden, wenn wir weiterhin ein freies Netz wollen.

Keine Kommentare - 4.422x gelesen - PDF Download

Zum ersten Mal enttäuscht von der Piratenpartei [Update]

Freitag, 19 Februar 2010 | Kategorie: Politisches, Rund um die Kids | Von: Marc
Tags: , , , , ,

Heute Abend habe ich beim Piratenradio ein wenig zum Thema der geplanten Änderung der Jugendmedienschutz-Staatsvertrags gesprochen. Die Unterhaltung ging schließlich auch in die Richtung, wie wir das Thema Jugendschutz in unserer Familie angegangen haben. Als ich dann erzählte, dass der Jüngste (10 Jahre) via OpenDNS abgesichert wird, und die beiden Ältesten (14, 17 Jahre) vor dem “online gehen” fragen müssen, gab es auf Twitter und auch später im Piratenradio mir ziemlich unverständliche Proteste.

Ganz ehrlich: Ich kann einem 10-Jährigen keinen uneingeschränkten Zugriff auf das Internet gewähren ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben. Im Internet gibt es dafür zuviel Scheiße, die ein 10-Jähriger, selbst wenn ich es mit ihm reflektierend bespreche, nicht wirklich einordnen kann. Und das ein Jugendlicher nicht mehr als X Stunden vor dem Rechner verbringen sollte, um den Bezug zur Realität nicht zu verlieren, oder seine Pflichten zu vernachlässigen, das verstehe ich persönlich als selbstverständlich. Gerade, wenn wie bei unseren Dreien ein ADS vorliegt.

Ich vermute, dass die Personen, die diese Regeln unserer Erziehung kritisierten selbst keine Kinder haben und daher die Situation vermutlich nicht wirklich nachvollziehen können. Jedenfalls hat mich das Unverständnis und die Unreflektiertheit der Anschuldigungen schon getroffen. Steffi sagte dazu: “Ein Kleinkind schicke ich auch nicht zum spielen auf die Straße, ein Kleinkind weiß ja nicht was Verkehr bedeutet.”

Meine Kernaussage war und ist: Jugendmedienschutz fängt bei den Eltern an. Und das heißt nicht nur offen gegenüber den Themen Sexualität und allem was damit zusammenhängt sein, sondern auch, dass es Regeln und Grenzen gibt. Ich spiel immerhin seit Jahren World of Warcraft. Ich weiß wie gefährlich sowas sein kann.

Aber okay, lassen wir unsere Kids doch vor den Computern rumnerden und zu Kellerkindern verkommen. Hauptsache ich habe ihr Internet nicht zensiert.

#FAIL #PIRATEN-

[Update]

In der Aufgewühltheit der Ereignisse habe ich mich zu einer etwas reißerischen Überschrift hinreißen lassen. Ich relativiere das und reduziere es auf “enttäuscht über einige Meinungen von Anhängern der Piratenpartei”. Wobei wir über Twitter die Sachlage inzwischen auch bereits weitgehend ausdiskutiert haben. Trotzdem denke ich, dass wir als Piraten uns diesem Thema annehmen und darüber diskutieren sollten.

9 Kommentare - 4.176x gelesen - PDF Download

Hartz 4: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Dienstag, 9 Februar 2010 | Kategorie: Politisches | Von: Marc
Tags: , , ,

Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

(Quelle: Das Bundesverfassungsgericht)

STRIKE. Jetzt hat die Regierung es endlich schriftlich.

Das BVerfG stärkt in der Urteilsbegründung übrigens gerade Kindern den Rücken, denn der für Kinder gezahlte Regelsatz entspricht nicht einem menschenwürdigen Existenzminimum. Das Gericht weißt zudem auf Fehler bei der Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs hin, bei der einige Versäumnisse zu beklagen sind und sich nicht an der Realität orientiert.

Ich empfehle das Urteil komplett zu lesen, es ist wirklich interessant zu sehen, dass scheinbar nur noch das Bundesverfassungsgericht als hohe Instanz ein Gespür für die Realität der Bevölkerung hat.

In jedem Fall ist der Gesetzgeber nun gezwungen noch dieses Jahr nachzubessern, das ist ein großer Erfolg für alle ALG II Betroffenen, gerade mit Kindern.

Update: Bei Spiegel Online gibt es einen guten Artikel zum Urteil.

Update 2: Beim Spiegelfechter gibt’s auch noch einen sehr schönen Artikel zum Thema. Auch die Kommentare sind interessant und dämpfen die anfängliche Euphorie über das Urteil doch ziemlich.

Keine Kommentare - 4.077x gelesen - PDF Download