Anlage VE, Zusammenzug bei ALG II (Hartz 4)

Dienstag, 11 August 2009, 17:36 | Kategorie: Alltägliches | Von: Marc
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Ich habe in den letzten Tagen nochmal genau nachgelesen, auf welcher rechtlichen Grundlage uns das Arbeitsamt bei unserem baldigen Zusammenzug als Bedarfsgemeinschaft (oder auch: Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) einstufen könnte, was laut Aussage einer Arge MK Mitarbeiterin ja beim Zusammenzug sofort und ganz automatisch der Fall wäre. Seltsam, wenn das so ist, warum gibt es dann das Formular “Anlage VE“, mit dem festgestellt werden soll, ob eine “Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft” – also eine Bedarfsgemeinschaft – vorliegt?

Unser Problem ist folgendes: Ich bin berufstätig, Steffi bezieht ALG II. Weil wir nun zusammenziehen, will uns die Arge MK als Bedarfsgemeinschaft behandeln, sprich mein Einkommen wird auf die ALG II Leistungen für Steffi und die 3 Kinder angerechnet. Ich soll also für die Familie zahlen, kann aber nicht die Vorteile “richtiger” Eltern in Anspruch nehmen, wie z.B. Familienversicherung, Steuerfreibeträge und so weiter. Der Gesetzgeber hat diese Problematik erkannt und deshalb in §7 des SGB II einige Kriterien definiert, welche die Bedarfsgemeinschaft ausmachen und zumindest für ein Jahr eine Übergangslösung schaffen. Diese Kriterien spiegeln sich dann im auszufüllenden Formular “Anlage VE” wider.

Es wird abgefragt, ob die Personen länger als ein Jahr einen gemeinsamen Haushalt führen, oder mit gemeinsamen Kindern zusammenleben, sowie ob gemeinsam Kinder oder Angehörige versorgt werden und ob Kontovollmachten bestehen. Desweiteren kann noch eine schriftliche Begründung abgegeben werden, warum keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft existiert.

Dieses Formular haben wir nun ausgefüllt (den Tatsachen entsprechend alle Fragen mit “Nein” angekreuzt, eine erläuternde Erklärung abgegeben) und dem Arbeitsamt (Arge MK) übergeben, Antwort haben wir bisher noch nicht. Bleibt zu hoffen, dass das Amt die dritte Frage “Versorgen Sie gemeinsam Kinder oder Angehörige im Haushalt?” nicht als Killerkriterium auslegt und unterstellt, dass dies automatisch erfüllt ist, wenn zwei Personen zusammenziehen und eine Person Kinder mitbringt. Denn hier lässt sich ja durchaus die Annahme unterstellen, das die Kinder vom neuen Partner auch miterzogen werden. Dabei ist fraglich, wo die Grenze zu ziehen ist, denn die Definition von “erziehen”, oder besser “versorgen”, ist äußerst schwammig und kann unter Umständen nur durch ein Sozialgericht geklärt werden.

Ein starkes Stück finde ich übrigens auch die Aussage der Arge Mitarbeiterin: “Wenn Sie zusammenziehen, sind Sie automatisch eine Bedarfsgemeinschaft!” – geschehen solche Falschaussagen aus Unwissenheit, aus Dummheit, oder gar mit Vorsatz? Ich habe kürzlich im Forum der Piratenpartei einige interessante Ansichten zur ALG II Problematik gelesen, die durchaus zutreffend sind: Hartz 4 ist eine Armutsindustrie. Kurz gesagt: Der Einsatz von 1 Euro Kräften und Zwangspraktikanten führt dazu, dass Firmen im Niedriglohnsektor noch mehr Arbeitsplätze abbauen können. Das die entlassenen Arbeitskräfte dann irgendwann bei ALG II landen, versteht sich von selbst. Und das diese “Arbeitssuchenden” dann wiederum ebenfalls als 1 Euro Kräfte eingesetzt werden, macht die Armutsspirale komplett. Den Firmen geht’s dabei natürlich prima. Sie sind endlich die teuren Arbeitskräfte los und werden faktisch vom Staat subventioniert, der dafür die “Zwangsarbeiter” nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik führen muss. Super deal. Der Mensch bleibt dabei auf der Strecke und langfristig betrachtet ist das sehr gefährlich. Aber “langfristig” ist ein Begriff, der in Politik und Wirtschaft immer mehr an Bedeutung verliert.

Wie sehr ein “Leistungsempfänger” kämpfen muss, um diesem System wieder zu entkommen, habe ich gesehen, als Steffi um ihre Umschulung bangen musste. Es wäre sehr aufreibend, wenn uns jetzt durch das Amt noch weitere Steine in den Weg gelegt würden, und auch die Umschulung wäre dadurch wieder tangiert. Alles was wir wollen ist die Chance ein gemeinsames Leben aufzubauen. Aber das geht eben nur mit langfristigen Lösungsansätzen und nicht von jetzt auf gleich.

Naja, warten wir mal ab, erstmal muss jetzt der Umzug über die Bühne gehen.

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