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	<title>Patchwork Family Blog &#187; Umschulung</title>
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	<description>Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?</description>
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		<title>ARGE MK: Anrechnung der Umweltprämie auf die ALG II Bezüge</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Apr 2010 12:21:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politisches]]></category>
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		<description><![CDATA[Letztes Jahr hat sich Steffi unter Zuhilfenahme der Umweltprämie (&#8220;Abwrackprämie&#8221;) den Dacia Sandero in der Basisausstattung gekauft. Dies war durch einen Kredit mit sehr langer Laufzeit gerade so möglich, aber absolut notwendig, da ihr vom Arbeitsamt eine Umschulung in Dortmund angeboten wurde. Da der alte Astra bereits nicht mehr verkehrssicher und fahruntauglich war, stand sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Letztes Jahr hat sich Steffi unter Zuhilfenahme der Umweltprämie (&#8220;Abwrackprämie&#8221;) den Dacia Sandero in der Basisausstattung gekauft. Dies war durch einen Kredit mit sehr langer Laufzeit gerade so möglich, aber absolut notwendig, da ihr vom Arbeitsamt eine Umschulung in Dortmund angeboten wurde. Da der alte Astra bereits nicht mehr verkehrssicher und fahruntauglich war, stand sie vor der Entscheidung ein Gebrauchtfahrzeug zu kaufen, oder eben für 5.000 € einen Neuwagen. Da der Neuwagen das erste Jahr steuerfrei war, die Versicherung günstig, eventuelle Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können und hohe Kosten für Reparaturen nicht zu erwarten sind, fiel die Entscheidung leicht. Doch bereits kurz nach dem Kauf machten wir uns Sorgen, weil durch die Presse geisterte, dass die Umweltprämie bei ALG II Beziehern als Einkommen angerechnet werden sollte. Ein <a href="http://patchwork-family-blog.de/der-dacia-sandero-ist-da/">Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt</a> beruhigte uns dann wieder.</p>
<p>Die Zeit zog ins Land, weitere Urteile zu diesem Thema folgten und es sah gut aus: Die verschiedenen Gerichte entschieden, dass die Umweltprämie nicht als Einkommen, sondern als zweckgebundene Einnahme anzusehen ist. Leider entschloss sich das LSG Nordrhein-Westfalen in einem Rechtssicherheitsverfahren entgegen der Einschätzung der anderen Gerichte zu urteilen und prompt flatterte uns diese Woche ein Schreiben der ARGE MK ins Haus, in dem Steffi mitgeteilt wird, dass bei ihrer BGE wegen der Nutzung der Umweltprämie eine Überzahlung von 2222,12 € vorliegt und eine Kürzung von 30% der Bezüge erwogen wird. Fakt ist aber: Steffi hat mit dem Händler vereinbart, dass die Umweltprämie von der BAFA direkt an den Händler überwiesen wird. Sie hat das Geld also weder in den Händen, noch auf dem Konto gehabt. Und genau hier bot sich auch der Ansatzpunkt das Schreiben entsprechend zu beantworten.</p>
<p>Es gibt genau zu diesem Fall zwei Urteile. Das erste vom Sozialgericht Speyer, 05.10.2009, Az S 1 AS 1731/09 ER:</p>
<p>„<em>Die Kammer ist mit dem SG Dresden der Meinung, dass die Umweltprämie bei den Antragstellern schon keinen Einkommenscharakter besitzt. Dabei spielt hier eine Rolle, dass die Umweltprämie einmal nicht direkt an die Antragsteller ausgezahlt wurde, sondern dass die Zahlung direkt an das Autohaus erfolgte, sobald dieses das neue Kfz an die Antragsteller ausgehändigt hatte.</em>“</p>
<p>Das SG Speyer bezieht sich auf ein Urteil des SG Dresden zu einem vergleichbaren Fall (Az S 12 AS 3516/09 ER):</p>
<p>„<em>Die Abwrackprämie ist kein anrechenbares Einkommen im SGB II , wenn der Hartz IV-Bezieher die Abwrackprämie an das Autohaus erfüllungshalber abgetreten hat. Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung zu der streitigen Frage, ob die Umweltprämie grundsätzlich (nicht) privilegiertes Einkommen i. S v. § 11 Abs. 1 SGB II darstellt, das (nicht) als zweckbestimmte Einnahme privilegiert ist [...]</em>“</p>
<p>Da sich die ARGEn in NRW auf das Urteil des LSG NRW stützen, sollte dieses Urteil entsprechend beleuchtet werden. Es ging um den Antrag eines ALG II Beziehers, der über dieses Rechtssicherheitsverfahren klären lassen wollte, ob er als ALG II Bezieher die Umweltprämie überhaupt nutzen darf. Sprich: Er hat überhaupt kein Auto gekauft und der Spezialfall, in dem die Prämie von der BAFA nicht an den ALG II Bezieher, sondern direkt an das Autohaus gezahlt wird, wurde in diesem Verfahren in keiner Weise beleuchtet. Deswegen empfinde ich dieses Urteil als sehr zweifelhaft und angreifbar. Dies haben wir in dem Antwortschreiben an die ARGE MK dargestellt.</p>
<p><strong>Was wären die Folgen einer 30% Kürzung der Bezüge bei Steffi?</strong></p>
<p>Sie müsste ihre Umschulung in Dortmund abbrechen, da Sie die Kosten für die Ganztagsbetreuung der drei Kinder nicht mehr tragen könnte. Sie müsste das Auto verkaufen, da die Raten nicht mehr finanzierbar wären, ihre berufliche Zukunft wäre damit zunichte gemacht. Von der ARGE MK selbst.</p>
<p>Ebenfalls wäre es schwierig weiterhin die Reisekosten zum Spezialisten für AD(H)S nach Marsberg zu tragen.</p>
<p>Steffi nimmt die Kinder morgens mit dem Auto mit zur Schule, auch das wäre nicht mehr möglich, die Kinder müssten fortan mit dem Bus fahren, was erhebliche Zusatzkosten verursacht, da alle drei keine Fahrkarte gestellt bekommen.</p>
<p>Gleiches Recht für Alle? Nicht mit Hartz 4.</p>
<p>Ich kann übrigens gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte.</p>
<p>Bleibt nur auf Einsicht zu hoffen.</p>
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		<title>Der steinige Weg zur Umschulung</title>
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		<pubDate>Mon, 08 Jun 2009 15:33:58 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Umschulung]]></category>
		<category><![CDATA[alg II]]></category>
		<category><![CDATA[hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[weiterbildung]]></category>

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		<description><![CDATA[Da Steffi keine Chance hat in ihrem alten Beruf noch Fuß zu fassen und die Kinder nun erstmalig in dem Alter sind, wo mit Hilfe der offenen Ganztagsschule eine Umschulung möglich wird, hat sie seit Anfang des Jahres eine Umschulung zur IT Systemkauffrau angestrebt. Nach einigem Warten wurde Sie dann zum psychologischen Dienst eingeladen, wo [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da Steffi keine Chance hat in ihrem alten Beruf noch Fuß zu fassen und die Kinder nun erstmalig in dem Alter sind, wo mit Hilfe der offenen Ganztagsschule eine Umschulung möglich wird, hat sie seit Anfang des Jahres eine Umschulung zur IT Systemkauffrau angestrebt. Nach einigem Warten wurde Sie dann zum psychologischen Dienst eingeladen, wo geprüft wurde, ob sie überhaupt geeignet ist diesen Weg einzuschlagen. Das Ergebnis war sehr gut und die Umschulung wurde vom Amt genehmigt und sie wurde zur Unterschrift gebeten. Doch leider trat etwas ein, das wir nicht erwartet hatten.</p>
<p><span id="more-89"></span>Die Freude war natürlich erstmal groß, endlich wieder eine berufliche Zukunft, doch kurz nachdem Steffi ihre Unterschrift geleistet hatte, bekam sie einen Anruf, sie solle nochmal auf dem Amt vorbeisehen, warum wollte ihr der Sachbearbeiter am Telefon nicht sagen. Erneut im Amt angekommen wurde ihr dann eröffnet, dass der Amtsleiter die Umschulungsmaßnahme nicht genehmigen könnte, da einen Tag zuvor ein Rundschreiben eingetroffen war, welches untersage diese Umschulungen weiter zur finanzieren, die Töpfe seien leer. Als Alternative wurde ihr eine Umschulung zur Bürokauffrau angeboten. Die Trauer und Wut darüber war natürlich sehr groß.</p>
<p>Es ist schon seltsam: Da wird eine Arbeitslose lieber in eine sinnlose Umschulung gesteckt, mit der sie nach Vollendung in unseren Breiten garantiert auch keinen Job findet und somit wieder in Hartz 4 landet, als in sinnvolle Weiterbildung zu investieren. Dabei ist die Umschulung zur Bürokauffrau nur unwesentlich billiger, wird aber von Einrichtungen im Märkischen Kreis und nicht in Dortmund durchgeführt. Wir haben es so verstanden, dass nur noch Weiterbildungen im Kreis genehmigt werden können, warum auch immer&#8230;?</p>
<p>Nachdem Steffi den Rückschlag verkaftet und sich wieder etwas gefangen hatte, suchte sie sich im Internet die E-Mail Adresse des Leiters der Agentur für Arbeit Iserlohn heraus und schilderte ihm sachlich und ruhig ihre Situation und ihre persönliche Enttäuschung und fragte zusätzlich nach, ob er nicht doch eine Möglichkeit sähe diese Umschulung irgendwie zu ermöglichen. Sie schilderte auch detailliert warum diese Umschulung ihrer Meinung nach genau das richtige wäre und das sie in der Alternative &#8220;Bürokauffrau&#8221; in unserem Bereich keinerlei Chancen sieht.</p>
<p>Drei Wochen hörten wir nichts, dann kam eine E-Mail, dass uns leider aufgrund eines Urlaubs nicht früher geantwortet werden konnte, man sich der Sache aber nun annehmen werden.</p>
<p>Einen Tag später kam dann noch eine Mail: &#8220;Bitte setzen Sie sich mit Ihrem Arbeitsvermittler in Verbindung, ich glaube er hat gute Neuigkeiten für Sie.&#8221;</p>
<p>Und tatsächlich: Die Umschulung wurde nun doch noch genehmigt. Es geht doch!</p>
<p>Einmal im System Hartz 4 gefangen, ist es unter bestimmten Rahmenbedingungen schwierig diesem wieder zu entkommen. Es lohnt sich zu kämpfen, dranzubleiben, Dinge zu hinterfragen, nicht aufzugeben, nichts unversucht zu lassen.</p>
<p>Wer den Kopf in den Sand steckt, der kann nur noch im Kreis laufen und tritt auf der Stelle.</p>
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