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	<description>Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?</description>
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		<title>Neues von der Umweltprämien Front</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 18:25:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie bereits berichtet, möchte die ARGE Märkischer Kreis Steffi die Umweltprämie als Einkommen auf die Bezüge anrechnen, was inzwischen nach erfolglosem Widerspruch auch erfolgt ist. Durch unseren böse formulierten Widerspruch konnten wir lediglich erreichen, dass keine Kürzung (30 von 100) durchgeführt, sondern in der Zentrale in Recklinghausen ein offenes Kassenzeichen über einen Betrag von rund [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bereits berichtet, möchte die ARGE Märkischer Kreis Steffi die Umweltprämie als Einkommen auf die Bezüge anrechnen, was inzwischen nach erfolglosem Widerspruch auch erfolgt ist. Durch unseren böse formulierten Widerspruch konnten wir lediglich erreichen, dass keine Kürzung (30 von 100) durchgeführt, sondern in der Zentrale in Recklinghausen ein offenes Kassenzeichen über einen Betrag von rund 2222,- € eröffnet wurde.</p>
<p>Da wir das so nicht hinnehmen wollten, haben wir nun den Klageweg beschritten und eine Klage beim Sozialgericht Dortmund eingereicht, wobei die Klageschrift sehr umfassend ist und viele vergleichbare und für uns positive Urteile aus anderen Bundesländern anführt. Ebenfalls ziehen wir mit der Klagebegründung das vom LSG NRW gefällte negative Urteil zur Feststellungsklage eines ALG II Betroffenen in Frage, da in der Klage verschiedene Sachlagen in keinster Weise beleuchtet wurden. Es war eben ein Urteil eher theoretischer Natur.</p>
<p><span id="more-283"></span>In der Regel ist es doch so: Ein ALG II Betroffener wird wohl kaum einen Neuwagen kaufen und die 2.500 € einsacken, er muss einen Wagen kaufen, der so günstig ist, dass er nicht mehr als 7.500 € Wert hat, denn dieser Wert ist die Obergrenze, ansonsten kann die ARGE den Verkauf des Wagens verlangen, oder eben die Bezüge kürzen. In dieser Preiskategorie gibt es nur sehr wenige Neuwagen.</p>
<p>Um die billige Fuhre letztendlich doch irgendwie kaufen zu können, geht die Abwrackprämie direkt an den Händler und es wird eine Ratenzahlung mit langer Laufzeit vereinbart, wobei der Fahrzeugbrief bei der Bank verbleibt. In der Regel wird der ALG II Betroffene die Umweltprämie faktisch also nie besitzen und genau solche Details wurden von der bisherigen Rechtssprechung in NRW nicht berücksichtigt.</p>
<p><strong>Bis zum 16.06.2010.</strong> Da hat es nämlich eine Entscheidung des 12. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen gegeben (Az.: L 12 AS 807/10 B E) und eine Entscheidung des SG Dortmund widerrufen.  Und dazu sage ich nur: Endlich wurde auch von einem Gericht in NRW die Realität gesehen und rechtlich korrekt interpretiert.</p>
<p>Hier nun ein paar Leckerbissen aus der Urteilsbegründung, die uns wie ein saftiges argentinisches Rindersteak (das wir uns leider selten leisten können!) auf der Zunge zergingen:</p>
<blockquote><p>Zur Überzeugung des Senats beeinflusst der Erhalt der staatlichen Umweltprämie die Lage eines Leistungsbeziehers nach dem SGB II grundsätzlich auch nicht so günstig, dass daneben  Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt wären (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II a. E.). Der gegenteiligen Auffassung des Sozialgerichts in der angefochtenen Ausgangsentscheidung ([...]) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.</p>
<p>[...]</p>
<p>Hierbei wird zur Überzeugung des Senats jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Prämie von 2.500,00 EUR dem Hilfeempfänger nicht tatsächlich zur Verfügung steht.</p>
<p>[...]</p>
<p>Die der Antragstellerin zu 1) gewährte staatliche Umweltprämie ist dem Autohändler, bei dem sie ihren neuen Pkw erworben hat, ausgezahlt worden, nicht hingegen ihr. Sie konnte darüber hinaus über die 2.500,00 EUR in keiner anderen Form verfügen, da sie diese entsprechend der Zweckbestimmung verwenden musste, um die staatliche Umweitprämie zu erhalten und auch so verwendet hat. Diese standen ihr nicht für den sonstigen Konsum zur Verfügung.</p>
</blockquote>
<p>Es werden erfreulicherweise genau die Gründe genannt, die wir in unserer der Klageschrift als Begründung angeführt haben, was uns nun gute Chancen einräumt mit der Klage bereits vor dem SG Dortmund ein positives Urteil zu erreichen. Damit wäre das Thema dann endlich auch in NRW und vorallem im Zuständigkeitsbereich des SG Dortmunds durch.</p>
<p>Was ist nun noch zu tun? Wir werden noch Prozesskostenhilfe beantragen, damit Steffi nicht auch noch die Kosten des Verfahrens tragen muss, das wäre eine böse finanziell nicht zu schulternde Überraschung. Zudem werden wir zu unserem Aktenzeichen beim SG Dortmund eine Kopie des Urteils des LSG NRW nachreichen.</p>
<p>Unseren herzlichen Dank an dieser Stelle auch an Herrn Wockelmann vom aufRECHT e.V., der uns einige Tipps gegeben hat und uns freundlicherweise das Urteil des LSG NRW zukommen ließ. Das Urteil zu lesen hat sehr gut getan.</p>
<p>Freunde, kämpft um eure Rechte! Es lohnt sich! Nehmt die ungerechten Gängelungen der ARGEN nicht resigniert hin! Wehrt euch!</p>
<p>Das gilt auch für das sozial absolut nicht hinnehmbare &#8220;Sparpaket&#8221; der Bundesregierung. Am Existenzminimum kürzen, die Bildungspolitik versauen, aber den Spitzensteuersatz nicht antasten und die Hotellobby mit Steuergeschenken beschenken, weil die Spenden gestimmt haben?</p>
<p>Nur weil WM ist, heißt das nicht, dass ihr nicht auf die Straße gehen könnt. Schließlich ist Deutschland bereits ausgeschieden, also lasst euch von Schwarz-Geld nicht noch weiter in den Ruin treiben.</p>
<p>Wer die Vision hat 6 Millionen &#8220;Arbeitsuchende&#8221; in 300.000 offenen Stellen zu vermitteln, der hat einfach die Realität nicht erkannt: Vollbeschäftigung ist inzwischen eine Utopie.</p>
<p>Bedingungsloses Grundeinkommen ist da ein interessantes Stichwort. Als Alternative zum wachsenden &#8220;Niedriglohnsektor&#8221; in Deutschland, der meiner Ansicht nach nichts weiter ist, als ein moderner Sklavenmarkt.</p>
<p>Wir könnten da Storys erzählen&#8230; aber vielleicht ein anderes Mal.</p>
<p>Ich geh jetzt feiern!</p>
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		<title>ARGE MK: Anrechnung der Umweltprämie auf die ALG II Bezüge</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Apr 2010 12:21:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Letztes Jahr hat sich Steffi unter Zuhilfenahme der Umweltprämie (&#8220;Abwrackprämie&#8221;) den Dacia Sandero in der Basisausstattung gekauft. Dies war durch einen Kredit mit sehr langer Laufzeit gerade so möglich, aber absolut notwendig, da ihr vom Arbeitsamt eine Umschulung in Dortmund angeboten wurde. Da der alte Astra bereits nicht mehr verkehrssicher und fahruntauglich war, stand sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Letztes Jahr hat sich Steffi unter Zuhilfenahme der Umweltprämie (&#8220;Abwrackprämie&#8221;) den Dacia Sandero in der Basisausstattung gekauft. Dies war durch einen Kredit mit sehr langer Laufzeit gerade so möglich, aber absolut notwendig, da ihr vom Arbeitsamt eine Umschulung in Dortmund angeboten wurde. Da der alte Astra bereits nicht mehr verkehrssicher und fahruntauglich war, stand sie vor der Entscheidung ein Gebrauchtfahrzeug zu kaufen, oder eben für 5.000 € einen Neuwagen. Da der Neuwagen das erste Jahr steuerfrei war, die Versicherung günstig, eventuelle Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können und hohe Kosten für Reparaturen nicht zu erwarten sind, fiel die Entscheidung leicht. Doch bereits kurz nach dem Kauf machten wir uns Sorgen, weil durch die Presse geisterte, dass die Umweltprämie bei ALG II Beziehern als Einkommen angerechnet werden sollte. Ein <a href="http://patchwork-family-blog.de/der-dacia-sandero-ist-da/">Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt</a> beruhigte uns dann wieder.</p>
<p>Die Zeit zog ins Land, weitere Urteile zu diesem Thema folgten und es sah gut aus: Die verschiedenen Gerichte entschieden, dass die Umweltprämie nicht als Einkommen, sondern als zweckgebundene Einnahme anzusehen ist. Leider entschloss sich das LSG Nordrhein-Westfalen in einem Rechtssicherheitsverfahren entgegen der Einschätzung der anderen Gerichte zu urteilen und prompt flatterte uns diese Woche ein Schreiben der ARGE MK ins Haus, in dem Steffi mitgeteilt wird, dass bei ihrer BGE wegen der Nutzung der Umweltprämie eine Überzahlung von 2222,12 € vorliegt und eine Kürzung von 30% der Bezüge erwogen wird. Fakt ist aber: Steffi hat mit dem Händler vereinbart, dass die Umweltprämie von der BAFA direkt an den Händler überwiesen wird. Sie hat das Geld also weder in den Händen, noch auf dem Konto gehabt. Und genau hier bot sich auch der Ansatzpunkt das Schreiben entsprechend zu beantworten.</p>
<p>Es gibt genau zu diesem Fall zwei Urteile. Das erste vom Sozialgericht Speyer, 05.10.2009, Az S 1 AS 1731/09 ER:</p>
<p>„<em>Die Kammer ist mit dem SG Dresden der Meinung, dass die Umweltprämie bei den Antragstellern schon keinen Einkommenscharakter besitzt. Dabei spielt hier eine Rolle, dass die Umweltprämie einmal nicht direkt an die Antragsteller ausgezahlt wurde, sondern dass die Zahlung direkt an das Autohaus erfolgte, sobald dieses das neue Kfz an die Antragsteller ausgehändigt hatte.</em>“</p>
<p>Das SG Speyer bezieht sich auf ein Urteil des SG Dresden zu einem vergleichbaren Fall (Az S 12 AS 3516/09 ER):</p>
<p>„<em>Die Abwrackprämie ist kein anrechenbares Einkommen im SGB II , wenn der Hartz IV-Bezieher die Abwrackprämie an das Autohaus erfüllungshalber abgetreten hat. Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung zu der streitigen Frage, ob die Umweltprämie grundsätzlich (nicht) privilegiertes Einkommen i. S v. § 11 Abs. 1 SGB II darstellt, das (nicht) als zweckbestimmte Einnahme privilegiert ist [...]</em>“</p>
<p>Da sich die ARGEn in NRW auf das Urteil des LSG NRW stützen, sollte dieses Urteil entsprechend beleuchtet werden. Es ging um den Antrag eines ALG II Beziehers, der über dieses Rechtssicherheitsverfahren klären lassen wollte, ob er als ALG II Bezieher die Umweltprämie überhaupt nutzen darf. Sprich: Er hat überhaupt kein Auto gekauft und der Spezialfall, in dem die Prämie von der BAFA nicht an den ALG II Bezieher, sondern direkt an das Autohaus gezahlt wird, wurde in diesem Verfahren in keiner Weise beleuchtet. Deswegen empfinde ich dieses Urteil als sehr zweifelhaft und angreifbar. Dies haben wir in dem Antwortschreiben an die ARGE MK dargestellt.</p>
<p><strong>Was wären die Folgen einer 30% Kürzung der Bezüge bei Steffi?</strong></p>
<p>Sie müsste ihre Umschulung in Dortmund abbrechen, da Sie die Kosten für die Ganztagsbetreuung der drei Kinder nicht mehr tragen könnte. Sie müsste das Auto verkaufen, da die Raten nicht mehr finanzierbar wären, ihre berufliche Zukunft wäre damit zunichte gemacht. Von der ARGE MK selbst.</p>
<p>Ebenfalls wäre es schwierig weiterhin die Reisekosten zum Spezialisten für AD(H)S nach Marsberg zu tragen.</p>
<p>Steffi nimmt die Kinder morgens mit dem Auto mit zur Schule, auch das wäre nicht mehr möglich, die Kinder müssten fortan mit dem Bus fahren, was erhebliche Zusatzkosten verursacht, da alle drei keine Fahrkarte gestellt bekommen.</p>
<p>Gleiches Recht für Alle? Nicht mit Hartz 4.</p>
<p>Ich kann übrigens gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte.</p>
<p>Bleibt nur auf Einsicht zu hoffen.</p>
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		<title>Wie Westerwelle und Teile der Medien vom Thema ablenken</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 08:54:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Westerwelles Äußerungen zu Menschen, die von der Arbeitslosengrundsicherung II leben müssen (Hartz 4), und vor allem das positive Echo einiger Medien (Zeit, Bild), würden in einem Internetforum als &#8220;übelstes Trollniveau&#8221; bezeichnet, denn bei der &#8220;Debatte&#8221; werden wissentlich Fakten verschwiegen, nur um eine schwache Gruppe unserer Gesellschaft als politisches Opferlamm zu missbrauchen. Einen wirklich sehr lesenswerten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Westerwelles Äußerungen zu Menschen, die von der Arbeitslosengrundsicherung II leben müssen (Hartz 4), und vor allem das positive Echo einiger Medien (Zeit, Bild), würden in einem Internetforum als &#8220;übelstes Trollniveau&#8221; bezeichnet, denn bei der &#8220;Debatte&#8221; werden wissentlich Fakten verschwiegen, nur um eine schwache Gruppe unserer Gesellschaft als politisches Opferlamm zu missbrauchen. Einen wirklich sehr lesenswerten Artikel dazu gibt es bei den <a href="http://www.nachdenkseiten.de/?p=4551" target="_blank">NachDenkSeiten</a>.</p>
<p>Zur Debatte selbst möchte ich gar nicht viel sagen, da sie an Widerwärtigkeit und Unsachlichkeit nicht zu überbieten ist. Mir ist nur gestern etwas bewusst geworden, das ich für sehr wichtig halte: Der öffentliche Diskurs lenkt vom einem sehr wichtigen Thema ab.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat die Politik am 09. Februar 2010 darauf hingewiesen, dass die Regelsätze für Kinder, die unter ALG II fallen verfassungswidrig sind. Im Klartext: <strong>ALG II Empfänger mit Kindern leben praktisch unter dem Existenzminimum</strong>. Darüber wird aber leider nicht mehr gesprochen, die Debatte dreht sich nur um die unsachlichen Äußerungen des Herrn Westerwelle, während die Bild Zeitung dies nutzt, um zusätzlich auch noch gegen Migranten zu hetzen.</p>
<p>Ich vermute dies geschieht aus reinem Selbstschutz, denn wenn man sich fragt, wer auf die äußerst bescheuerte Idee gekommen ist Kinder mit einem geringeren Regelsatz als einen Erwachsenen versorgen zu wollen, dann ist die Antwort folgende: Die Politik hat unsere Gesellschaft mit Hartz 4 &#8220;beglückt&#8221; und die Probleme, die nun bestehen selbst mit geschaffen. Realitätsfremd, kinderfeindlich, Klientelpolitisch.</p>
<p>Kinder brauchen oft neue Kleidung, Kinder sind häufiger krank, Kinder bekommen Zahnspangen und Einlagen für die Schuhe, Kinder brauchen Spielzeug, Kinder wachsen, manche Kinder bekommen irgendwann Brüste, Kinder müssen gesellschaftlich teilhaben dürfen, Kinder brauchen manchmal auch Nachhilfe, Kinder brauchen gute Winterkleidung, Kinder möchten auch mal die Nordsee sehen oder wenigstens ins Schwimmbad, Kinder brauchen Fahrräder, Schulbücher, Stifte und Hefte, Wasserfarben, Zeichenblöcke und Hausschuhe, irgendwann auch mal einen Computer. Kinder benötigen einfach mehr!</p>
<p>Eine der großen Probleme von ALG II Beziehern mit Kindern ist die Anrechnung des Kindergeldes an den Regelsatz. Das Kindergeld ist doch genau für die oben genannten Dinge gedacht und wird vom eh schon zu geringen Regelsatz der Bedarfsgemeinschaft auch noch abgezogen. Das ist doch absurd. Genauso absurd ist es, sich als Politiker zu wundern, warum Menschen von ihrer Arbeit nicht mehr leben können, wurde diese Arbeitsmarktsituation mit der Einführung von Hartz 4 doch bewusst herbeigeführt.</p>
<p>Ausgangspunkt der von Westerwelle polemisch angestoßenen Debatte war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Leider wird über den ursprünglichen Kern der ALG II Problematik nun nicht mehr diskutiert. Sich auf unterstem Trollniveau zu verständigen ist ja auch einfacher, lässt es die &#8220;Diskutierenden&#8221; doch vergessen, wie benachteiligt die Kinder von ALG II Betroffenen sind. Sie sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft und sollten vom Staat mehr unterstützt werden. Es wäre schön, wenn sich die öffentliche Diskussion in diesem Zusammenhang auf wirklich wichtige Themen konzentrieren würde:</p>
<p><strong>Warum kommt das Kindergeld nicht bei den ALG II Kindern an?</strong></p>
<p><strong>Warum führen wir keine Mindestlöhne ein und sichern damit, dass Menschen mit Arbeit nicht mehr zusätzlich noch ALG II beantragen müssen?</strong></p>
<p><strong>Warum denken wir in Zeiten mit immer weiter steigender Produktivität und immer weniger Arbeitsplätzen nicht über ein bedingungsloses Grundeinkommen zur Grundsicherung nach?</strong></p>
<p><strong>Warum haben wir in unserem Bildungssystem so ungleiche Bildungschancen?</strong></p>
<p><strong>Warum sind über 20% der ALG II Bezieher Migranten und wie können wir sie integrieren?</strong></p>
<p>Das sind die Fragen, die es zu diskutieren gilt. Ein auf derart niedrigem Niveau geführter Dialog wie der von Herrn Westerwelle und seinen Kollegen führt jedenfalls zu keinem brauchbaren Ergebnis.</p>
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		</item>
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		<title>Entwurf zur Neufassung des JMStV, oder: Willkommen im Intranet Deutschland</title>
		<link>http://patchwork-family-blog.de/entwurf-zur-neufassung-des-jmstv-oder-willkommen-im-intranet-deutschland/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 11:52:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Erziehung]]></category>
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		<description><![CDATA[
Derzeit wird von verschiedenen Stellen die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags diskutiert. Leider sind die treibenden Kräfte (z.B. die KJM) hinter dem JMStV-Entwurf scheinbar nur wenig medienkompetent, denn der Entwurf umfasst &#8211; kurz gesagt &#8211; Zensurmaßnahmen weit jenseits des Zugangserschwerungsgesetzes von Frau von der Leyen.
Der Entwurf zur Neufassung enthält folgendes:

Sowohl Access-Provider (ISP), Hosting-Anbieter als auch Inhalte-Anbieter werden [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p><a title="Wordle: JMStV Wordle" href="http://www.wordle.net/show/wrdl/1670679/JMStV_Wordle" target="_blank"><img src="http://www.wordle.net/thumb/wrdl/1670679/JMStV_Wordle" alt="Wordle: JMStV Wordle" align="right" style="border:none"/></a></p>
<p>Derzeit wird von verschiedenen Stellen die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags diskutiert. Leider sind die treibenden Kräfte (z.B. die KJM) hinter dem JMStV-Entwurf scheinbar nur wenig medienkompetent, denn der Entwurf umfasst &#8211; kurz gesagt &#8211; Zensurmaßnahmen weit jenseits des Zugangserschwerungsgesetzes von Frau von der Leyen.</p>
<p>Der Entwurf zur Neufassung enthält folgendes:</p>
<blockquote><ol>
<li>Sowohl Access-Provider (ISP), Hosting-Anbieter als auch Inhalte-Anbieter werden gleich behandelt und sind für die Inhalte ihrer Kunden verantwortlich.</li>
<li>Zugangs-Anbieter müssen alle ausländischen Seiten blocken, die sich nicht an die deutschen Jugendschutzbestimmungen halten. Das bedeutet den Aufbau einer Zensur-Infrastruktur, auf die man selbst in China neidisch werden würde.</li>
<li>Jeder Inhalte-Anbieter (Foren-Betreiber, Blogger, &#8230;) muss nachweisen, dass er Inhalte zeitnah entfernt, &#8220;die geeignet sind, die Entwicklung von jüngeren Personen zu beeinträchtigen&#8221;. Das ist eine Verpflichtung zur Selbstzensur.</li>
<li>Inhalte werden ähnlich wie Kinofilme und Spiele eingestuft in &#8220;ab 0 Jahre&#8221;, &#8220;ab 6 Jahre&#8221;, &#8220;ab 12 Jahre&#8221;, &#8220;ab 16 Jahre&#8221;, &#8220;ab 18 Jahre&#8221;.</li>
<li>Jeder Anbieter muss sicherstellen, dass Kindern und Jugendlichen nur Inhalte der entsprechenden Altersstufe zugänglich gemacht werden. Dazu kann er alternativ
<ol style="list-style-type: lower-latin;">
<li>ein Altersverifikationsverfahren, das von der KJM zugelassen wurde, verwenden,</li>
<li>die Inhalte nur zu bestimmten Uhrzeiten anbieten (z.B. zwischen 22 und 6 Uhr),</li>
<li>alle Inhalte mit entsprechenden Altersfreigaben kennzeichnen.</li>
</ol>
</li>
<li>Einschränkungen beim Zugang zu schwer jugendgefährdenden Inhalten bleiben davon unberührt (Porn, etc&#8230;).</li>
</ol>
</blockquote>
<p>Jugendschutz ist wichtig, auch im Internet. Allerdings darf die Politik hier nicht den grundlegenden Fehler machen und das Internet mit dem Medium Rundfunk gleichsetzen. Das Internet hat als globales und weltumspannendes Netzwerk keine Sendezeit wie ein Fernseher oder ein Radio. Das Internet &#8220;sendet&#8221; rund um die Uhr in alle Teile der Welt. Um Jugendschutz nach dem Vorbild Fernsehen/Rundfunk zu erreichen, müssten wir das deutsche Internet vom Rest des Netzes entkoppeln und ein &#8220;Intranet Deutschland&#8221; einführen. China lässt grüßen. Und technisch gesehen sendet das Internet nicht einmal, sondern es stellt Inhalte auf Anfrage bereit. Die Prinzipien von Internet und Rundfunk sind demnach grundverschieden, doch scheinbar wird dies nicht erkannt, wie der Entwurf zur Neufassung der JMStV deutlich zeigt.</p>
<p>Die vielen Forenbetreiber und Blogger würden durch eine wie oben beschriebene Regelung zudem in eine massive Rechtsunsicherheit gedrängt, denn Privatpersonen ist es durch mangelnde Kenntnis nicht möglich zu beurteilen, wie die eigene Webseite eingestuft werden soll. Weiterhin sind Forenbetreiber und Blogger verpflichtet unpassende Inhalte zeitnah zu entfernen, was bedeutet, dass die Anbieter zur Zensur gezwungen werden, um rechtliche Probleme zu vermeiden. Und der Begriff &#8220;zeitnah&#8221; ist Auslegungssache, eine weitere Rechtsunsicherheit.</p>
<p>Die Access-Provider hingegen werden gezwungen ausländische Inhalte zu sperren, die nicht den deutschen Jugendschutzbestimmungen entsprechen. Hier taucht natürlich die Frage auf, welcher ausländische Inhalte-Anbieter überhaupt Interesse daran hat sich an die deutschen Regelungen zu halten. Ich vermute: Niemand. Die Folge wäre eine massive Zensur ausländischer Seiten. Nehmen wir als prominentes Beispiel doch Twitter: Hier gibt es sicherlich jede Menge Tweets, die nicht unbedingt für Kinder und Jugendliche geeignet sind. Da Twitter als US Unternehmen sich nicht an die deutschen Bestimmungen halten wird, müssten die ISP Twitter komplett sperren.</p>
<p>Auch die Hosting-Anbieter träfe es hart, denn diese sollen notfalls für die Inhalte ihrer Kunden gerade stehen. Wer ein großes Rechenzentrum mal von innen gesehen hat und weiß, wieviele Server Inhalte im Netz bereitstellen wird erkennen, dass dies für die Hosting-Provider nicht leistbar und ein großes Rechtsrisiko ist.</p>
<p>Einstufungen von Webseiten nach Kriterien, wie wir sie von Videospielen und Filmen kennen erscheinen ebenso wenig sinnvoll, wenn keine tatsächliche Altersverifikation verfügbar ist. Die Einführung von Sendezeiten kann ich hingegen nur als schlechten Scherz bezeichnen. Wer Sendezeiten für das Internet fordert, hat das Internet schlichtweg nicht verstanden.</p>
<p>Ich bin der Meinung, dass nicht nur das Internet von den &#8220;klugen Köpfen&#8221;, sondern auch das wichtigste beim Thema Jugendschutz nicht verstanden wird: Jugendschutz beginnt immer bei den Eltern und bei deren Medienkompetenz. Anstatt wie leider in letzter Zeit oft üblich ein Gesetz als Flickschusterei zu verwenden, sollte an der Basis gearbeitet werden. Kinder und Eltern benötigen die nötige Kompetenz, um mit fragwürdigen Inhalten des Netzes umzugehen, es ist eine Aufgabe der Bildungspolitik hierfür die richtigen Lösungen anzubieten.</p>
<p>Schulen sollten schon früh mit der Vorbereitung der jungen Menschen auf das vielfältige Medium Internet beginnen, was leider im Moment vernachlässigt wird, weil der überalterte Lehrkörper selbst wenig Kompetenzen im Netz besitzt. Sicherlich ist unsere Gesellschaft augenblicklich im Wandel und die Generation, die mit dem Internet vertraut ist rückt nach, aber es wird wenigstens noch ein Jahrzehnt dauern, bis die neue Generation in der Mitte der Gesellschaft angekommen ist.</p>
<p>Eltern können auf einfach Weise ihre Kinder vor bedenklichen Inhalten im Internet schützen, sei es durch DNS oder Content Filterung, oder schlichtweg durch eine offene und gute Medienerziehung, sie müssen nur wissen wie. Informationsangebote und Schulungen wären ein besserer Weg als ein weiteres sinnloses Gesetz, das sich nicht an der Realität orientiert und unsere Entwicklung hin zur Informationsgesellschaft berücksichtigt und begreift.</p>
<p>Dies führt auch unweigerlich zu der Frage, ob der Jugendmedienschutz in Deutschland überhaupt sinnvoll geregelt ist. Immerhin ist es auch heute möglich, dass ein 14-Jähriger einen Film mit einer &#8220;ab 18&#8243; Freigabe sieht, wenn die Eltern den Fernsehkonsum nicht kontrollieren. Der Jugendmedienschutz ist in Deutschland bis auf den Computerspiele-, Zeitungsverkauf und die Videotheken weitgehend ein virtueller Schutz, denn letztendlich obliegt es nicht einer Behörde oder anderen Staatlichen Einrichtung den Medienkonsum von Kindern und Jugendlichen zu beschränken, sondern den Eltern. Leider bietet der virtuelle Schutz aber auch den gefährlichen Anreiz sich als Elternteil geschützt zu fühlen, obwohl dies tatsächlich nicht der Fall ist.</p>
<p>Anstatt nun über den Jugendmedienschutz-Staatsvertrag und seine Neufassung zu diskutieren, sollten wir vielleicht besser darüber diskutieren, wer das Zepter beim Jugendschutz letztendlich in der Hand hat, und wie wir hier Verbesserungen erreichen können.</p>
<p>Klar ist im Moment jedenfalls nur eine Sache: Die Neufassung des Jugendmedienschutz-Staatsvertrags ist für alle Beteiligten ein grandioses Werk von Bullshit und muss unbedingt verhindert werden, wenn wir weiterhin ein freies Netz wollen.</p>
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		</item>
		<item>
		<title>Zum ersten Mal enttäuscht von der Piratenpartei [Update]</title>
		<link>http://patchwork-family-blog.de/zum-ersten-mal-enttauscht-von-der-piratenpartei/</link>
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		<pubDate>Fri, 19 Feb 2010 00:53:40 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politisches]]></category>
		<category><![CDATA[Rund um die Kids]]></category>
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		<description><![CDATA[Heute Abend habe ich beim Piratenradio ein wenig zum Thema der geplanten Änderung der Jugendmedienschutz-Staatsvertrags gesprochen. Die Unterhaltung ging schließlich auch in die Richtung, wie wir das Thema Jugendschutz in unserer Familie angegangen haben. Als ich dann erzählte, dass der Jüngste (10 Jahre) via OpenDNS abgesichert wird, und die beiden Ältesten (14, 17 Jahre) vor [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute Abend habe ich beim Piratenradio ein wenig zum Thema der geplanten Änderung der Jugendmedienschutz-Staatsvertrags gesprochen. Die Unterhaltung ging schließlich auch in die Richtung, wie wir das Thema Jugendschutz in unserer Familie angegangen haben. Als ich dann erzählte, dass der Jüngste (10 Jahre) via OpenDNS abgesichert wird, und die beiden Ältesten (14, 17 Jahre) vor dem &#8220;online gehen&#8221; fragen müssen, gab es auf Twitter und auch später im Piratenradio mir ziemlich unverständliche Proteste.</p>
<p>Ganz ehrlich: Ich kann einem 10-Jährigen keinen uneingeschränkten Zugriff auf das Internet gewähren ohne dabei ein schlechtes Gewissen zu haben. Im Internet gibt es dafür zuviel Scheiße, die ein 10-Jähriger, selbst wenn ich es mit ihm reflektierend bespreche, nicht wirklich einordnen kann. Und das ein Jugendlicher nicht mehr als X Stunden vor dem Rechner verbringen sollte, um den Bezug zur Realität nicht zu verlieren, oder seine Pflichten zu vernachlässigen, das verstehe ich persönlich als selbstverständlich. Gerade, wenn wie bei unseren Dreien ein ADS vorliegt.</p>
<p>Ich vermute, dass die Personen, die diese Regeln unserer Erziehung kritisierten selbst keine Kinder haben und daher die Situation vermutlich nicht wirklich nachvollziehen können. Jedenfalls hat mich das Unverständnis und die Unreflektiertheit der Anschuldigungen schon getroffen. Steffi sagte dazu: &#8220;Ein Kleinkind schicke ich auch nicht zum spielen auf die Straße, ein Kleinkind weiß ja nicht was Verkehr bedeutet.&#8221;</p>
<p>Meine Kernaussage war und ist: Jugendmedienschutz fängt bei den Eltern an. Und das heißt nicht nur offen gegenüber den Themen Sexualität und allem was damit zusammenhängt sein, sondern auch, dass es Regeln und Grenzen gibt. Ich spiel immerhin seit Jahren World of Warcraft. Ich weiß wie gefährlich sowas sein kann.</p>
<p>Aber okay, lassen wir unsere Kids doch vor den Computern rumnerden und zu Kellerkindern verkommen. Hauptsache ich habe ihr Internet nicht zensiert.</p>
<p>#FAIL #PIRATEN-</p>
<p><strong>[Update]</strong></p>
<p>In der Aufgewühltheit der Ereignisse habe ich mich zu einer etwas reißerischen Überschrift hinreißen lassen. Ich relativiere das und reduziere es auf &#8220;enttäuscht über einige Meinungen von Anhängern der Piratenpartei&#8221;. Wobei wir über Twitter die Sachlage inzwischen auch bereits weitgehend ausdiskutiert haben. Trotzdem denke ich, dass wir als Piraten uns diesem Thema annehmen und darüber diskutieren sollten.</p>
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		<title>Hartz 4: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts</title>
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		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 11:46:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politisches]]></category>
		<category><![CDATA[alg II]]></category>
		<category><![CDATA[bundesverfassungsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[gerichtsurteil]]></category>
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		<description><![CDATA[Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

 (Quelle: Das Bundesverfassungsgericht)
STRIKE. Jetzt hat die Regierung es endlich schriftlich.
Das [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.</p>
</blockquote>
<p> (Quelle: <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html">Das Bundesverfassungsgericht</a>)</p>
<p><strong>STRIKE.</strong> Jetzt hat die Regierung es endlich schriftlich.</p>
<p>Das BVerfG stärkt in der Urteilsbegründung übrigens gerade Kindern den Rücken, denn der für Kinder gezahlte Regelsatz entspricht nicht einem menschenwürdigen Existenzminimum. Das Gericht weißt zudem auf Fehler bei der Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs hin, bei der einige Versäumnisse zu beklagen sind und sich nicht an der Realität orientiert.</p>
<p>Ich empfehle das Urteil komplett zu lesen, es ist wirklich interessant zu sehen, dass scheinbar nur noch das Bundesverfassungsgericht als hohe Instanz ein Gespür für die Realität der Bevölkerung hat.</p>
<p>In jedem Fall ist der Gesetzgeber nun gezwungen noch dieses Jahr nachzubessern, das ist ein großer Erfolg für alle ALG II Betroffenen, gerade mit Kindern.</p>
<p><strong>Update</strong>: Bei Spiegel Online gibt es einen <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676708,00.html">guten Artikel zum Urteil</a>.</p>
<p><strong>Update 2</strong>: Beim <a href="http://www.spiegelfechter.com/wordpress/1849/hartz-iv-muss-neu-erfunden-werden">Spiegelfechter gibt&#8217;s auch noch einen sehr schönen Artikel zum Thema</a>. Auch die Kommentare sind interessant und dämpfen die anfängliche Euphorie über das Urteil doch ziemlich.</p>
]]></content:encoded>
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		<title>Roland Koch der Hessen Berlusconi fischt mal wieder am bürgerlich rechten Rand</title>
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		<pubDate>Mon, 25 Jan 2010 19:02:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<category><![CDATA[alg II]]></category>
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		<category><![CDATA[hartz 4]]></category>
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		<description><![CDATA[In der Wirtschaftswoche war kürzlich ein Interview mit unserem allseits unbeliebten &#8220;Hessen Berlusconi&#8221; Roland Koch zu lesen. Eines der Themen des Gesprächs war das Arbeitslosengeld II. Koch fordert unter anderem folgendes:
&#8220;Wir müssen jedem Hartz-IV-Empfänger abverlangen, dass er als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertige Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung&#8221; [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Wirtschaftswoche war kürzlich ein Interview mit unserem allseits unbeliebten &#8220;<a href="http://www.taz.de/1/leben/koepfe/artikel/1/der-hessen-berlusconi/">Hessen Berlusconi</a>&#8221; Roland Koch zu lesen. Eines der Themen des Gesprächs war das Arbeitslosengeld II. Koch fordert unter anderem folgendes:</p>
<p>&#8220;Wir müssen jedem Hartz-IV-Empfänger abverlangen, dass er als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertige Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung&#8221; (Quelle: <a href="http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/politik-muss-notwendige-haerte-haben-419310/2/">Wirtschaftswoche</a>).</p>
<p>Dies zeigt, wie so häufig in letzter Zeit, dass die politische Führungskaste in unserem Land vermutlich nicht sehr belesen ist, vorallem nicht, was das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland betrifft, denn in diesem wegweisendem Dokument findet sich unter anderem ein Artikel zu freien Berufsausübung:</p>
<p>&#8220;Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG gewährleistet allen Deutschen das Recht, den Beruf, den Arbeitsplatz und die Ausbildungsstätte frei zu wählen. Der Staat darf keine zwangsweise Berufslenkung vornehmen; er kann nur Empfehlungen geben, z.B. durch Berufsberatungsstellen&#8221; (Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland).</p>
<p>Das was Roland Koch fordert, ist nichts anderes als Zwangsarbeit. Um meine Meinung zu verdeutlichen: Zwangsarbeit funktioniert auf dem Prinzip der Angst. Wer nicht arbeitet, dem wird die Lebensgrundlage entzogen. Im Fall von Hartz IV würde das durch wirtschaftliche Sanktionen geschehen, was in einer Gesellschaft, die auf wirtschaftlichen Prinzipien aufgebaut ist sehr gut funktioniert. Für den Hessen Berlusconi ist das aber kein Problem, denn:</p>
<p>&#8220;Es kann aber kein funktionierendes Arbeitslosenhilfe-System geben, das nicht auch ein Element von Abschreckung enthält.&#8221; (Quelle: <a href="http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/politik-muss-notwendige-haerte-haben-419310/2/">Wirtschaftswoche</a>).</p>
<p>Allein die Tatsache, dass in dem Zitat das Wort &#8220;[...]hilfe&#8221; und &#8220;Abschreckung&#8221; in einem Atemzug genannt werden, sollte die Aussage bereits der Unsinnigkeit überführen. Die bürgerliche Law-and-order Rechte jubelt  bei solchen Aussagen natürlich, verkennt jedoch, dass die große Mehrheit der Menschen, die in diesem Land arbeitslos werden, diesen Abstieg nicht freiwillig begehen. Die Menschen werden arbeitslos, weil unser wirtschaftliches System krankt und weit entfernt von dem ist, was wir einst als &#8220;soziale Marktwirtschaft&#8221; bezeichneten. Das Demokratie auf Dauer nicht funktioniert, wenn es im Staat nicht gerecht zu geht, ist Koch möglicherweise genauso fremd, wie die Bürger, die nicht seinem politischen Klientel entsprechen. Auch das folgende Zitat unterstützt diese These.</p>
<p>&#8220;In Deutschland gibt es Leistungen für jeden, notfalls lebenslang. Deshalb müssen wir Instrumente einsetzen, damit niemand das Leben von Hartz IV als angenehme Variante ansieht&#8221; (Quelle: <a href="http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/politik-muss-notwendige-haerte-haben-419310/2/">Wirtschaftswoche</a>).</p>
<p>So etwas kann ein Politiker doch eigentlich nur sagen, wenn er von der Lebenssituation der Arbeitslosengeld II Empfänger so viel Ahnung hat, wie die Kuh vom Käse. Wieder mal werden Ausnahmen zum Regelfall erhoben, natürlich zu Lasten aller. Ein Phänomen, dass in der Politik häufig zu beobachten ist. So ist es eben, wenn Politiker die Realität nicht sehen wollen: Es gibt keine Jobs, die verteilt werden könnten. Und aus dem Bergmann lässt sich durch eine Umschulung auch nicht mal eben ein Wirtschafsinformatiker mit Diplom und langjähriger Berufserfahrung machen. Ein Bergmann möchte vielleicht einfach nur Bergmann sein, deswegen der Artikel 12 im Grundgesetz, dass es in jedem Fall zu verteidigen gilt. Womit ich nicht sagen will, dass ich Subventionen befürworte, aber eine Zwangsverpflichtung der Hartz IV Empfänger zur &#8220;niederwertigen Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung&#8221; ist genau genommen ja nichts anderes. Nur das hier der Staat subventioniert wird. Toll für den Staat, aber auf welche Kosten?</p>
<p>Koch bewegt in meinen Augen wie z.B. auch Jürgen Rüttgers sehr nah am Rechtspopulismus. Scheußlich finde ich das. Wir brauchen nachhaltige und gerechte Lösungen, keine Stammtisch Parolen.</p>
<p>Schwarzarbeit sollte besser bekämpft und die Steuerschlupflöcher der Hochverdiener geschlossen werden. Aber eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus. Klientelpolitik halt. Auf Kosten der Basis der Gesellschaft.</p>
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		<title>Gestern wurde der Kiosk am Bieberberg überfallen</title>
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		<pubDate>Wed, 13 Jan 2010 17:17:34 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Zeitgeschehen]]></category>
		<category><![CDATA[bieberberg]]></category>
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		<description><![CDATA[Wir haben ja das Glück, direkt neben dem Kiosk in Lendringsen am Bieberberg zu wohnen. Das ist äußerst praktisch: Bier, Zigaretten, mal ein Brot oder was zu Schnuckeln für die Kinder, das alles nur 10 Schritte entfernt. Auch als ich gestern Abend nach Hause kam, bin ich noch kurz beim Kiosk vorbei und habe mir [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben ja das Glück, direkt neben dem Kiosk in Lendringsen am Bieberberg zu wohnen. Das ist äußerst praktisch: Bier, Zigaretten, mal ein Brot oder was zu Schnuckeln für die Kinder, das alles nur 10 Schritte entfernt. Auch als ich gestern Abend nach Hause kam, bin ich noch kurz beim Kiosk vorbei und habe mir ein Päckchen Rauchware gekauft und danach darauf gewartet, dass Steffi nach Hause kommt.</p>
<p>Als sie dann endlich da war, bin ich nochmal kurz rüber in den Kiosk, weil ich noch ein paar Bier holen wollte, wir hatten nichts mehr im Haus und es auch beide nicht zum Einkaufen geschafft. Als ich in den Kiosk kam, stand die sonst so nette blonde Verkäuferin weinenend vor dem Leergut und wurde von einer Kollegin getröstet. Hinter der Theke saß noch ein Mann, ich glaube, das ist der Chef. Die Situation war ziemlich verwirrend, die jüngere Kollegin kam auf mich zu und nahm mir das Lehrgut ab, ich fragte die weinende Frau, ob alles okay sei. Dann sagte die Andere, dass sie gerade überfallen worden wären und sie ja jetzt gar kein Leergut annehmen könnte, weil die Kasse zu bleiben müsste. Der Chef bat mich dann zu gehen, also zog ich ziemlich irritiert wieder ab.</p>
<p>Als ich aus der Kiosktür trat, fuhr gerade ein Polizeiwagen vor und die Polizisten stiegen aus, leuchteten mir mit ihren Taschenlampen ins Gesicht und riefen mich energisch an, ich solle erstmal stehen bleiben. Was ich natürlich auch tat. Es klärte sich dann ziemlich schnell, dass ich nichts mit dem Überfall zu tun hatte. Einer der Polizisten fragte mich noch, ob ich etwas gesehen hätte, doch leider musste ich dies verneinen. Ich gab noch meinen Namen bekannt und das ich direkt nebenan wohne, dann durfte ich gehen.</p>
<p>Heute stand es in der Zeitung, lief im Radio und auch auf <a href="http://www.derwesten.de/staedte/menden/Zwei-Frauen-ueberfallen-Kiosk-am-Bieberberg-id2379699.html">DerWesten.de</a> ist ein Artikel zu finden. Es waren zwei jüngere Frauen, die den Kiosk mit einem Küchenmesser als Drohmittel überfallen haben. Hoffentlich erschwischt die Polizei die Täterinnen, denn die Mitarbeiterin des Kiosks war wirklich ziemlich fertig und wird sicherlich in Zukunft erstmal ein ungutes Gefühl haben, wenn sie hinter der Theke steht.</p>
<p>Ich finde das schrecklich, da wird einem Menschen wegen ein paar Kröten von zwei dämlichen jugendlichen Asiweibern Angst um ihr Leben gemacht. Übrigens hat sich die Frau an dem Messer wohl auch leicht verletzt.</p>
<p>Verdammt scheiße sowas. Ich hätte nicht gedacht, dass sowas in unserer eigentlich ziemlich ruhigen und spießigen Gegend passieren kann.</p>
<p>Die Täterinnen hielten sich wohl vor dem Überfall etwas länger in der Gegend auf: Bitte meldet euch bei der Mendener Polizei (Tel. 02373-9099-0), wenn ihr irgendwas gesehen habt!</p>
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		<title>Linktipp: Eine Anleitung zu kindgerechtem Internet mit OpenDNS</title>
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		<pubDate>Wed, 30 Dec 2009 17:39:07 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Neue Medien]]></category>
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		<category><![CDATA[Internet]]></category>
		<category><![CDATA[kinder]]></category>
		<category><![CDATA[Netzwerk]]></category>
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		<description><![CDATA[Da der Jüngste nun auch über seinen PC auf das Internet zugreifen kann, ich das Internet für ihn aber soweit beschränken wollte, dass er seine Computer-Stunde gefahrlos im Netz verbringen kann, ohne das ihm jemand ständig über die Schulter schauen muss, ich aber trotzdem noch die Kontrolle behalte, habe ich für seinen Rechner einen alternativen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Da der Jüngste nun auch über seinen PC auf das Internet zugreifen kann, ich das Internet für ihn aber soweit beschränken wollte, dass er seine Computer-Stunde gefahrlos im Netz verbringen kann, ohne das ihm jemand ständig über die Schulter schauen muss, ich aber trotzdem noch die Kontrolle behalte, habe ich für seinen Rechner einen alternativen DNS Server mit restriktiver Filterung und Protokollierung gewählt.</p>
<p>Wie das funktioniert, und wie sowas eingerichtet wird findet sich hier: <a href="http://thegeek.de/internet-kindersicherung-mit-opendns">Internet Kindersicherung mit OpenDNS</a></p>
<p>Ich habe den Artikel auf meine privatem Blog veröffentlicht, da ich ihn für dieses Blog als zu technisch betrachte. Trotzdem darf der Hinweis darauf hier natürlich nicht fehlen, die Motivation war schließlich eine patchworkige. :-)</p>
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		<title>Die ARGE Iserlohn mal wieder, ALG II Bezieherin muss Zeugnisse vorlegen</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 13:15:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltägliches]]></category>
		<category><![CDATA[alg II]]></category>
		<category><![CDATA[arge mk]]></category>
		<category><![CDATA[hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[kinder]]></category>
		<category><![CDATA[zeugnis]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern hat es zu diesem Thema auf Twitter sogar einen Retweet von der Piratenpartei gegeben, allerdings habe ich mich gewundert warum. Das die Kinder von ALG II Empfängern hier im Märkischen Kreis (zumindest in Iserlohn und Menden) regelmäßig die Zeugnisse vorlegen sollen ist doch ein alter Hut. Steffi hat mir bereits vor einiger Zeit davon [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern hat es zu diesem Thema auf Twitter sogar einen Retweet von der Piratenpartei gegeben, allerdings habe ich mich gewundert warum. Das die Kinder von ALG II Empfängern hier im Märkischen Kreis (zumindest in Iserlohn und Menden) regelmäßig die Zeugnisse vorlegen sollen ist doch ein alter Hut. Steffi hat mir bereits vor einiger Zeit davon erzählt, sie konnte die Vorlage des Zeugnisses des Ältesten allerdings abwenden, weil sie den Sachbearbeiter eindringlich belabert hat. In meinen Augen geht die ARGE das auch nichts an, da gibt es bereits &#8220;gut&#8221; funktionierende Systeme, die Jugendliche bei Berufswahl und Weiterbildungsmöglichkeiten betreuen. Die beiden Großen haben erst vor zwei Wochen an solchen Maßnahmen teilgenommen und zumindest die Jüngere hat nun schon einen sehr konkreten Berufswunsch und sie weiß auch, das sie sich dafür in der Schule ranhalten muss.</p>
<p>Quelle dieser kleinen Empörungsflutwelle ist übrigens <a href="http://www.derwesten.de/waz/rhein-ruhr/Schuelerin-muss-ihr-Zeugnis-bei-der-Arge-vorlegen-id2246183.html">ein Artikel auf DerWesten</a>, wo sich natürlich in den Kommentaren wieder unqualifiziert das Maul von oberschlauen Menschen zerissen wird, die meinen die Situation der ALG II Empfänger nachvollziehen zu können, aber selbst in dieser Situation nie waren.</p>
<p>Steffi kriegt jede Menge Post von der ARGE und unter jedem dieser Schreiben findet sich ein Textbaustein ähnlich diesem:</p>
<blockquote><p>
<b>Hinweis</b></p>
<p>Die weitere Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) ist u.a. von der rechtzeitigen [hier bitte geforderten Gegenstand einsetzen].</p>
<p>Nach § 21 Absatz 2 Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (SGB X) sind Sie verpflichtet, an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken. Sie haben insbesondere die Ihnen bekannten Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Antrag wegen Nichtaufklärbarkeit des Sachverhaltes versagt bzw. die laufenden Leistungen eingestellt werden.
</p></blockquote>
<p>Jedes Schreiben endet mit der Drohung die Leistungen zu kürzen oder einzustellen, wirklich Jedes und das erzeugt einfach unglaublichen Druck. So werden die ALG II Empfänger dazu gezwungen Dinge zu leisten, für welche die ARGEn nichtmal eine rechtliche Grundlage haben. Wenn die Arge sich überlegt abzufragen, wieviel Klopapier in der Woche verbraucht wird, dann können sie das und wer sich weigert, dem wird halt die Leistung gekürzt. Und das kann Niemand, der nicht vom ALG II leben muss nachvollziehen, deswegen sollten sich die neunmalklugen Schwafler einfach mal zurückhalten, bevor sie über Dinge urteilen, von denen sie soviel Ahnung haben wie ein Astrophysiker vom Getreideanbau.</p>
<p>Es geht hier nicht um Zeugnisse, ich verstehe die Aufregung diesbezüglich nicht, es geht doch <b>um die allgemeine Macht</b>, welche die ARGE gegenüber ihrem &#8220;Kunden&#8221; hat und diese Macht natürlich auch nutzt. Macht korrumpiert. Kapiert doch bitte endlich mal, das Hartz FEAR ein Leben in ständiger Existenzangst bedeutet. <b>Das ist das Problem!</b> Heute sind es Zeugnisse und morgen irgend ein anderer Schwachsinn, egal ob es eine rechtliche Grundlage gibt oder nicht. Wer nicht spurt, der wird gekürzt, komme was wolle, dann wird eben nicht mehr gefressen. Kinder? Ach, scheiß doch auf die Kinder, sind doch nur eine Last für die Gesellschaft, steht ja sogar in der Blöd-Zeitung, das diese Hartz 4ler keine Menschen sind. Und nur Menschen habe Menschenrechte. Also weg mit dem Abfall.</p>
<p>Sorry, dass ich das mal so extrem schreiben muss, aber dazu führen die aktuellen Gesetze: ALG II Empfänger werden immer weiter aus der Gesellschaft gedrängt und die Blöd-Zeitung basht noch fröhlich drauf, damit das auch in der breiten Masse der Gesellschaft ankommt. Das kotzt mich einfach endlos an. Hartz 4 verstößt gegen Grundrechte.</p>
<p>Ich bin übrigens für das bedingungslose Grundeinkommen. Die fortwährende Teilung unserer Gesellschaft muss endlich aufhören. Hartz FEAR muss weg!</p>
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