Hartz 4: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts

Dienstag, 9 Februar 2010, 12:46 | Kategorie: Politisches | Von: Marc
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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.

(Quelle: Das Bundesverfassungsgericht)

STRIKE. Jetzt hat die Regierung es endlich schriftlich.

Das BVerfG stärkt in der Urteilsbegründung übrigens gerade Kindern den Rücken, denn der für Kinder gezahlte Regelsatz entspricht nicht einem menschenwürdigen Existenzminimum. Das Gericht weißt zudem auf Fehler bei der Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs hin, bei der einige Versäumnisse zu beklagen sind und sich nicht an der Realität orientiert.

Ich empfehle das Urteil komplett zu lesen, es ist wirklich interessant zu sehen, dass scheinbar nur noch das Bundesverfassungsgericht als hohe Instanz ein Gespür für die Realität der Bevölkerung hat.

In jedem Fall ist der Gesetzgeber nun gezwungen noch dieses Jahr nachzubessern, das ist ein großer Erfolg für alle ALG II Betroffenen, gerade mit Kindern.

Update: Bei Spiegel Online gibt es einen guten Artikel zum Urteil.

Update 2: Beim Spiegelfechter gibt’s auch noch einen sehr schönen Artikel zum Thema. Auch die Kommentare sind interessant und dämpfen die anfängliche Euphorie über das Urteil doch ziemlich.

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