Neues von der Umweltprämien Front
Wie bereits berichtet, möchte die ARGE Märkischer Kreis Steffi die Umweltprämie als Einkommen auf die Bezüge anrechnen, was inzwischen nach erfolglosem Widerspruch auch erfolgt ist. Durch unseren böse formulierten Widerspruch konnten wir lediglich erreichen, dass keine Kürzung (30 von 100) durchgeführt, sondern in der Zentrale in Recklinghausen ein offenes Kassenzeichen über einen Betrag von rund 2222,- € eröffnet wurde.
Da wir das so nicht hinnehmen wollten, haben wir nun den Klageweg beschritten und eine Klage beim Sozialgericht Dortmund eingereicht, wobei die Klageschrift sehr umfassend ist und viele vergleichbare und für uns positive Urteile aus anderen Bundesländern anführt. Ebenfalls ziehen wir mit der Klagebegründung das vom LSG NRW gefällte negative Urteil zur Feststellungsklage eines ALG II Betroffenen in Frage, da in der Klage verschiedene Sachlagen in keinster Weise beleuchtet wurden. Es war eben ein Urteil eher theoretischer Natur.
In der Regel ist es doch so: Ein ALG II Betroffener wird wohl kaum einen Neuwagen kaufen und die 2.500 € einsacken, er muss einen Wagen kaufen, der so günstig ist, dass er nicht mehr als 7.500 € Wert hat, denn dieser Wert ist die Obergrenze, ansonsten kann die ARGE den Verkauf des Wagens verlangen, oder eben die Bezüge kürzen. In dieser Preiskategorie gibt es nur sehr wenige Neuwagen.
Um die billige Fuhre letztendlich doch irgendwie kaufen zu können, geht die Abwrackprämie direkt an den Händler und es wird eine Ratenzahlung mit langer Laufzeit vereinbart, wobei der Fahrzeugbrief bei der Bank verbleibt. In der Regel wird der ALG II Betroffene die Umweltprämie faktisch also nie besitzen und genau solche Details wurden von der bisherigen Rechtssprechung in NRW nicht berücksichtigt.
Bis zum 16.06.2010. Da hat es nämlich eine Entscheidung des 12. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen gegeben (Az.: L 12 AS 807/10 B E) und eine Entscheidung des SG Dortmund widerrufen. Und dazu sage ich nur: Endlich wurde auch von einem Gericht in NRW die Realität gesehen und rechtlich korrekt interpretiert.
Hier nun ein paar Leckerbissen aus der Urteilsbegründung, die uns wie ein saftiges argentinisches Rindersteak (das wir uns leider selten leisten können!) auf der Zunge zergingen:
Zur Überzeugung des Senats beeinflusst der Erhalt der staatlichen Umweltprämie die Lage eines Leistungsbeziehers nach dem SGB II grundsätzlich auch nicht so günstig, dass daneben Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt wären (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II a. E.). Der gegenteiligen Auffassung des Sozialgerichts in der angefochtenen Ausgangsentscheidung ([...]) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.
[...]
Hierbei wird zur Überzeugung des Senats jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Prämie von 2.500,00 EUR dem Hilfeempfänger nicht tatsächlich zur Verfügung steht.
[...]
Die der Antragstellerin zu 1) gewährte staatliche Umweltprämie ist dem Autohändler, bei dem sie ihren neuen Pkw erworben hat, ausgezahlt worden, nicht hingegen ihr. Sie konnte darüber hinaus über die 2.500,00 EUR in keiner anderen Form verfügen, da sie diese entsprechend der Zweckbestimmung verwenden musste, um die staatliche Umweitprämie zu erhalten und auch so verwendet hat. Diese standen ihr nicht für den sonstigen Konsum zur Verfügung.
Es werden erfreulicherweise genau die Gründe genannt, die wir in unserer der Klageschrift als Begründung angeführt haben, was uns nun gute Chancen einräumt mit der Klage bereits vor dem SG Dortmund ein positives Urteil zu erreichen. Damit wäre das Thema dann endlich auch in NRW und vorallem im Zuständigkeitsbereich des SG Dortmunds durch.
Was ist nun noch zu tun? Wir werden noch Prozesskostenhilfe beantragen, damit Steffi nicht auch noch die Kosten des Verfahrens tragen muss, das wäre eine böse finanziell nicht zu schulternde Überraschung. Zudem werden wir zu unserem Aktenzeichen beim SG Dortmund eine Kopie des Urteils des LSG NRW nachreichen.
Unseren herzlichen Dank an dieser Stelle auch an Herrn Wockelmann vom aufRECHT e.V., der uns einige Tipps gegeben hat und uns freundlicherweise das Urteil des LSG NRW zukommen ließ. Das Urteil zu lesen hat sehr gut getan.
Freunde, kämpft um eure Rechte! Es lohnt sich! Nehmt die ungerechten Gängelungen der ARGEN nicht resigniert hin! Wehrt euch!
Das gilt auch für das sozial absolut nicht hinnehmbare “Sparpaket” der Bundesregierung. Am Existenzminimum kürzen, die Bildungspolitik versauen, aber den Spitzensteuersatz nicht antasten und die Hotellobby mit Steuergeschenken beschenken, weil die Spenden gestimmt haben?
Nur weil WM ist, heißt das nicht, dass ihr nicht auf die Straße gehen könnt. Schließlich ist Deutschland bereits ausgeschieden, also lasst euch von Schwarz-Geld nicht noch weiter in den Ruin treiben.
Wer die Vision hat 6 Millionen “Arbeitsuchende” in 300.000 offenen Stellen zu vermitteln, der hat einfach die Realität nicht erkannt: Vollbeschäftigung ist inzwischen eine Utopie.
Bedingungsloses Grundeinkommen ist da ein interessantes Stichwort. Als Alternative zum wachsenden “Niedriglohnsektor” in Deutschland, der meiner Ansicht nach nichts weiter ist, als ein moderner Sklavenmarkt.
Wir könnten da Storys erzählen… aber vielleicht ein anderes Mal.
Ich geh jetzt feiern!


