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	<title>Patchwork Family Blog &#187; arge mk</title>
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	<description>Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?</description>
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		<title>Neues von der Umweltprämien Front</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 18:25:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie bereits berichtet, möchte die ARGE Märkischer Kreis Steffi die Umweltprämie als Einkommen auf die Bezüge anrechnen, was inzwischen nach erfolglosem Widerspruch auch erfolgt ist. Durch unseren böse formulierten Widerspruch konnten wir lediglich erreichen, dass keine Kürzung (30 von 100) durchgeführt, sondern in der Zentrale in Recklinghausen ein offenes Kassenzeichen über einen Betrag von rund [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bereits berichtet, möchte die ARGE Märkischer Kreis Steffi die Umweltprämie als Einkommen auf die Bezüge anrechnen, was inzwischen nach erfolglosem Widerspruch auch erfolgt ist. Durch unseren böse formulierten Widerspruch konnten wir lediglich erreichen, dass keine Kürzung (30 von 100) durchgeführt, sondern in der Zentrale in Recklinghausen ein offenes Kassenzeichen über einen Betrag von rund 2222,- € eröffnet wurde.</p>
<p>Da wir das so nicht hinnehmen wollten, haben wir nun den Klageweg beschritten und eine Klage beim Sozialgericht Dortmund eingereicht, wobei die Klageschrift sehr umfassend ist und viele vergleichbare und für uns positive Urteile aus anderen Bundesländern anführt. Ebenfalls ziehen wir mit der Klagebegründung das vom LSG NRW gefällte negative Urteil zur Feststellungsklage eines ALG II Betroffenen in Frage, da in der Klage verschiedene Sachlagen in keinster Weise beleuchtet wurden. Es war eben ein Urteil eher theoretischer Natur.</p>
<p><span id="more-283"></span>In der Regel ist es doch so: Ein ALG II Betroffener wird wohl kaum einen Neuwagen kaufen und die 2.500 € einsacken, er muss einen Wagen kaufen, der so günstig ist, dass er nicht mehr als 7.500 € Wert hat, denn dieser Wert ist die Obergrenze, ansonsten kann die ARGE den Verkauf des Wagens verlangen, oder eben die Bezüge kürzen. In dieser Preiskategorie gibt es nur sehr wenige Neuwagen.</p>
<p>Um die billige Fuhre letztendlich doch irgendwie kaufen zu können, geht die Abwrackprämie direkt an den Händler und es wird eine Ratenzahlung mit langer Laufzeit vereinbart, wobei der Fahrzeugbrief bei der Bank verbleibt. In der Regel wird der ALG II Betroffene die Umweltprämie faktisch also nie besitzen und genau solche Details wurden von der bisherigen Rechtssprechung in NRW nicht berücksichtigt.</p>
<p><strong>Bis zum 16.06.2010.</strong> Da hat es nämlich eine Entscheidung des 12. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen gegeben (Az.: L 12 AS 807/10 B E) und eine Entscheidung des SG Dortmund widerrufen.  Und dazu sage ich nur: Endlich wurde auch von einem Gericht in NRW die Realität gesehen und rechtlich korrekt interpretiert.</p>
<p>Hier nun ein paar Leckerbissen aus der Urteilsbegründung, die uns wie ein saftiges argentinisches Rindersteak (das wir uns leider selten leisten können!) auf der Zunge zergingen:</p>
<blockquote><p>Zur Überzeugung des Senats beeinflusst der Erhalt der staatlichen Umweltprämie die Lage eines Leistungsbeziehers nach dem SGB II grundsätzlich auch nicht so günstig, dass daneben  Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt wären (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II a. E.). Der gegenteiligen Auffassung des Sozialgerichts in der angefochtenen Ausgangsentscheidung ([...]) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.</p>
<p>[...]</p>
<p>Hierbei wird zur Überzeugung des Senats jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Prämie von 2.500,00 EUR dem Hilfeempfänger nicht tatsächlich zur Verfügung steht.</p>
<p>[...]</p>
<p>Die der Antragstellerin zu 1) gewährte staatliche Umweltprämie ist dem Autohändler, bei dem sie ihren neuen Pkw erworben hat, ausgezahlt worden, nicht hingegen ihr. Sie konnte darüber hinaus über die 2.500,00 EUR in keiner anderen Form verfügen, da sie diese entsprechend der Zweckbestimmung verwenden musste, um die staatliche Umweitprämie zu erhalten und auch so verwendet hat. Diese standen ihr nicht für den sonstigen Konsum zur Verfügung.</p>
</blockquote>
<p>Es werden erfreulicherweise genau die Gründe genannt, die wir in unserer der Klageschrift als Begründung angeführt haben, was uns nun gute Chancen einräumt mit der Klage bereits vor dem SG Dortmund ein positives Urteil zu erreichen. Damit wäre das Thema dann endlich auch in NRW und vorallem im Zuständigkeitsbereich des SG Dortmunds durch.</p>
<p>Was ist nun noch zu tun? Wir werden noch Prozesskostenhilfe beantragen, damit Steffi nicht auch noch die Kosten des Verfahrens tragen muss, das wäre eine böse finanziell nicht zu schulternde Überraschung. Zudem werden wir zu unserem Aktenzeichen beim SG Dortmund eine Kopie des Urteils des LSG NRW nachreichen.</p>
<p>Unseren herzlichen Dank an dieser Stelle auch an Herrn Wockelmann vom aufRECHT e.V., der uns einige Tipps gegeben hat und uns freundlicherweise das Urteil des LSG NRW zukommen ließ. Das Urteil zu lesen hat sehr gut getan.</p>
<p>Freunde, kämpft um eure Rechte! Es lohnt sich! Nehmt die ungerechten Gängelungen der ARGEN nicht resigniert hin! Wehrt euch!</p>
<p>Das gilt auch für das sozial absolut nicht hinnehmbare &#8220;Sparpaket&#8221; der Bundesregierung. Am Existenzminimum kürzen, die Bildungspolitik versauen, aber den Spitzensteuersatz nicht antasten und die Hotellobby mit Steuergeschenken beschenken, weil die Spenden gestimmt haben?</p>
<p>Nur weil WM ist, heißt das nicht, dass ihr nicht auf die Straße gehen könnt. Schließlich ist Deutschland bereits ausgeschieden, also lasst euch von Schwarz-Geld nicht noch weiter in den Ruin treiben.</p>
<p>Wer die Vision hat 6 Millionen &#8220;Arbeitsuchende&#8221; in 300.000 offenen Stellen zu vermitteln, der hat einfach die Realität nicht erkannt: Vollbeschäftigung ist inzwischen eine Utopie.</p>
<p>Bedingungsloses Grundeinkommen ist da ein interessantes Stichwort. Als Alternative zum wachsenden &#8220;Niedriglohnsektor&#8221; in Deutschland, der meiner Ansicht nach nichts weiter ist, als ein moderner Sklavenmarkt.</p>
<p>Wir könnten da Storys erzählen&#8230; aber vielleicht ein anderes Mal.</p>
<p>Ich geh jetzt feiern!</p>
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		<title>ARGE MK: Anrechnung der Umweltprämie auf die ALG II Bezüge</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Apr 2010 12:21:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Letztes Jahr hat sich Steffi unter Zuhilfenahme der Umweltprämie (&#8220;Abwrackprämie&#8221;) den Dacia Sandero in der Basisausstattung gekauft. Dies war durch einen Kredit mit sehr langer Laufzeit gerade so möglich, aber absolut notwendig, da ihr vom Arbeitsamt eine Umschulung in Dortmund angeboten wurde. Da der alte Astra bereits nicht mehr verkehrssicher und fahruntauglich war, stand sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Letztes Jahr hat sich Steffi unter Zuhilfenahme der Umweltprämie (&#8220;Abwrackprämie&#8221;) den Dacia Sandero in der Basisausstattung gekauft. Dies war durch einen Kredit mit sehr langer Laufzeit gerade so möglich, aber absolut notwendig, da ihr vom Arbeitsamt eine Umschulung in Dortmund angeboten wurde. Da der alte Astra bereits nicht mehr verkehrssicher und fahruntauglich war, stand sie vor der Entscheidung ein Gebrauchtfahrzeug zu kaufen, oder eben für 5.000 € einen Neuwagen. Da der Neuwagen das erste Jahr steuerfrei war, die Versicherung günstig, eventuelle Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können und hohe Kosten für Reparaturen nicht zu erwarten sind, fiel die Entscheidung leicht. Doch bereits kurz nach dem Kauf machten wir uns Sorgen, weil durch die Presse geisterte, dass die Umweltprämie bei ALG II Beziehern als Einkommen angerechnet werden sollte. Ein <a href="http://patchwork-family-blog.de/der-dacia-sandero-ist-da/">Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt</a> beruhigte uns dann wieder.</p>
<p>Die Zeit zog ins Land, weitere Urteile zu diesem Thema folgten und es sah gut aus: Die verschiedenen Gerichte entschieden, dass die Umweltprämie nicht als Einkommen, sondern als zweckgebundene Einnahme anzusehen ist. Leider entschloss sich das LSG Nordrhein-Westfalen in einem Rechtssicherheitsverfahren entgegen der Einschätzung der anderen Gerichte zu urteilen und prompt flatterte uns diese Woche ein Schreiben der ARGE MK ins Haus, in dem Steffi mitgeteilt wird, dass bei ihrer BGE wegen der Nutzung der Umweltprämie eine Überzahlung von 2222,12 € vorliegt und eine Kürzung von 30% der Bezüge erwogen wird. Fakt ist aber: Steffi hat mit dem Händler vereinbart, dass die Umweltprämie von der BAFA direkt an den Händler überwiesen wird. Sie hat das Geld also weder in den Händen, noch auf dem Konto gehabt. Und genau hier bot sich auch der Ansatzpunkt das Schreiben entsprechend zu beantworten.</p>
<p>Es gibt genau zu diesem Fall zwei Urteile. Das erste vom Sozialgericht Speyer, 05.10.2009, Az S 1 AS 1731/09 ER:</p>
<p>„<em>Die Kammer ist mit dem SG Dresden der Meinung, dass die Umweltprämie bei den Antragstellern schon keinen Einkommenscharakter besitzt. Dabei spielt hier eine Rolle, dass die Umweltprämie einmal nicht direkt an die Antragsteller ausgezahlt wurde, sondern dass die Zahlung direkt an das Autohaus erfolgte, sobald dieses das neue Kfz an die Antragsteller ausgehändigt hatte.</em>“</p>
<p>Das SG Speyer bezieht sich auf ein Urteil des SG Dresden zu einem vergleichbaren Fall (Az S 12 AS 3516/09 ER):</p>
<p>„<em>Die Abwrackprämie ist kein anrechenbares Einkommen im SGB II , wenn der Hartz IV-Bezieher die Abwrackprämie an das Autohaus erfüllungshalber abgetreten hat. Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung zu der streitigen Frage, ob die Umweltprämie grundsätzlich (nicht) privilegiertes Einkommen i. S v. § 11 Abs. 1 SGB II darstellt, das (nicht) als zweckbestimmte Einnahme privilegiert ist [...]</em>“</p>
<p>Da sich die ARGEn in NRW auf das Urteil des LSG NRW stützen, sollte dieses Urteil entsprechend beleuchtet werden. Es ging um den Antrag eines ALG II Beziehers, der über dieses Rechtssicherheitsverfahren klären lassen wollte, ob er als ALG II Bezieher die Umweltprämie überhaupt nutzen darf. Sprich: Er hat überhaupt kein Auto gekauft und der Spezialfall, in dem die Prämie von der BAFA nicht an den ALG II Bezieher, sondern direkt an das Autohaus gezahlt wird, wurde in diesem Verfahren in keiner Weise beleuchtet. Deswegen empfinde ich dieses Urteil als sehr zweifelhaft und angreifbar. Dies haben wir in dem Antwortschreiben an die ARGE MK dargestellt.</p>
<p><strong>Was wären die Folgen einer 30% Kürzung der Bezüge bei Steffi?</strong></p>
<p>Sie müsste ihre Umschulung in Dortmund abbrechen, da Sie die Kosten für die Ganztagsbetreuung der drei Kinder nicht mehr tragen könnte. Sie müsste das Auto verkaufen, da die Raten nicht mehr finanzierbar wären, ihre berufliche Zukunft wäre damit zunichte gemacht. Von der ARGE MK selbst.</p>
<p>Ebenfalls wäre es schwierig weiterhin die Reisekosten zum Spezialisten für AD(H)S nach Marsberg zu tragen.</p>
<p>Steffi nimmt die Kinder morgens mit dem Auto mit zur Schule, auch das wäre nicht mehr möglich, die Kinder müssten fortan mit dem Bus fahren, was erhebliche Zusatzkosten verursacht, da alle drei keine Fahrkarte gestellt bekommen.</p>
<p>Gleiches Recht für Alle? Nicht mit Hartz 4.</p>
<p>Ich kann übrigens gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte.</p>
<p>Bleibt nur auf Einsicht zu hoffen.</p>
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		<title>Die ARGE Iserlohn mal wieder, ALG II Bezieherin muss Zeugnisse vorlegen</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 13:15:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gestern hat es zu diesem Thema auf Twitter sogar einen Retweet von der Piratenpartei gegeben, allerdings habe ich mich gewundert warum. Das die Kinder von ALG II Empfängern hier im Märkischen Kreis (zumindest in Iserlohn und Menden) regelmäßig die Zeugnisse vorlegen sollen ist doch ein alter Hut. Steffi hat mir bereits vor einiger Zeit davon [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern hat es zu diesem Thema auf Twitter sogar einen Retweet von der Piratenpartei gegeben, allerdings habe ich mich gewundert warum. Das die Kinder von ALG II Empfängern hier im Märkischen Kreis (zumindest in Iserlohn und Menden) regelmäßig die Zeugnisse vorlegen sollen ist doch ein alter Hut. Steffi hat mir bereits vor einiger Zeit davon erzählt, sie konnte die Vorlage des Zeugnisses des Ältesten allerdings abwenden, weil sie den Sachbearbeiter eindringlich belabert hat. In meinen Augen geht die ARGE das auch nichts an, da gibt es bereits &#8220;gut&#8221; funktionierende Systeme, die Jugendliche bei Berufswahl und Weiterbildungsmöglichkeiten betreuen. Die beiden Großen haben erst vor zwei Wochen an solchen Maßnahmen teilgenommen und zumindest die Jüngere hat nun schon einen sehr konkreten Berufswunsch und sie weiß auch, das sie sich dafür in der Schule ranhalten muss.</p>
<p>Quelle dieser kleinen Empörungsflutwelle ist übrigens <a href="http://www.derwesten.de/waz/rhein-ruhr/Schuelerin-muss-ihr-Zeugnis-bei-der-Arge-vorlegen-id2246183.html">ein Artikel auf DerWesten</a>, wo sich natürlich in den Kommentaren wieder unqualifiziert das Maul von oberschlauen Menschen zerissen wird, die meinen die Situation der ALG II Empfänger nachvollziehen zu können, aber selbst in dieser Situation nie waren.</p>
<p>Steffi kriegt jede Menge Post von der ARGE und unter jedem dieser Schreiben findet sich ein Textbaustein ähnlich diesem:</p>
<blockquote><p>
<b>Hinweis</b></p>
<p>Die weitere Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) ist u.a. von der rechtzeitigen [hier bitte geforderten Gegenstand einsetzen].</p>
<p>Nach § 21 Absatz 2 Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (SGB X) sind Sie verpflichtet, an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken. Sie haben insbesondere die Ihnen bekannten Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Antrag wegen Nichtaufklärbarkeit des Sachverhaltes versagt bzw. die laufenden Leistungen eingestellt werden.
</p></blockquote>
<p>Jedes Schreiben endet mit der Drohung die Leistungen zu kürzen oder einzustellen, wirklich Jedes und das erzeugt einfach unglaublichen Druck. So werden die ALG II Empfänger dazu gezwungen Dinge zu leisten, für welche die ARGEn nichtmal eine rechtliche Grundlage haben. Wenn die Arge sich überlegt abzufragen, wieviel Klopapier in der Woche verbraucht wird, dann können sie das und wer sich weigert, dem wird halt die Leistung gekürzt. Und das kann Niemand, der nicht vom ALG II leben muss nachvollziehen, deswegen sollten sich die neunmalklugen Schwafler einfach mal zurückhalten, bevor sie über Dinge urteilen, von denen sie soviel Ahnung haben wie ein Astrophysiker vom Getreideanbau.</p>
<p>Es geht hier nicht um Zeugnisse, ich verstehe die Aufregung diesbezüglich nicht, es geht doch <b>um die allgemeine Macht</b>, welche die ARGE gegenüber ihrem &#8220;Kunden&#8221; hat und diese Macht natürlich auch nutzt. Macht korrumpiert. Kapiert doch bitte endlich mal, das Hartz FEAR ein Leben in ständiger Existenzangst bedeutet. <b>Das ist das Problem!</b> Heute sind es Zeugnisse und morgen irgend ein anderer Schwachsinn, egal ob es eine rechtliche Grundlage gibt oder nicht. Wer nicht spurt, der wird gekürzt, komme was wolle, dann wird eben nicht mehr gefressen. Kinder? Ach, scheiß doch auf die Kinder, sind doch nur eine Last für die Gesellschaft, steht ja sogar in der Blöd-Zeitung, das diese Hartz 4ler keine Menschen sind. Und nur Menschen habe Menschenrechte. Also weg mit dem Abfall.</p>
<p>Sorry, dass ich das mal so extrem schreiben muss, aber dazu führen die aktuellen Gesetze: ALG II Empfänger werden immer weiter aus der Gesellschaft gedrängt und die Blöd-Zeitung basht noch fröhlich drauf, damit das auch in der breiten Masse der Gesellschaft ankommt. Das kotzt mich einfach endlos an. Hartz 4 verstößt gegen Grundrechte.</p>
<p>Ich bin übrigens für das bedingungslose Grundeinkommen. Die fortwährende Teilung unserer Gesellschaft muss endlich aufhören. Hartz FEAR muss weg!</p>
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		<title>Der Widerspruch hat sich gelohnt</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Sep 2009 13:29:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wir haben den Gängeleien durch das Arbeitsamt bereits vor einiger Zeit mit einem saftigen Schreiben widersprochen und letzte Woche dann endlich Post bekommen: Der Antrag wurde bewilligt. Es wird nun lediglich noch eine Mietbescheinigung benötigt, die auch von mir (dem Untervermieter) ausgefüllt werden kann. Alle anderen Forderungen sind hinfällig. Was soll ich sagen: Geht doch! [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben den Gängeleien durch das Arbeitsamt bereits vor einiger Zeit mit einem saftigen Schreiben widersprochen und letzte Woche dann endlich Post bekommen: Der Antrag wurde bewilligt. Es wird nun lediglich noch eine Mietbescheinigung benötigt, die auch von mir (dem Untervermieter) ausgefüllt werden kann. Alle anderen Forderungen sind hinfällig. Was soll ich sagen: Geht doch!</p>
<p>Es ist zwar schön, dass es für uns nun doch gut ausgegangen ist, es ändert nichts an der Tatsache, dass es nicht richtig ist, was die Arge da treibt. Sie verhält sich offensichtlich rechtswidrig und nur, wenn sich der &#8220;Kunde&#8221; die Mühe macht, sich Hilfe zu suchen und Gesetzestexte zu wälzen, um dann auf seinem Recht zu bestehen, besteht eine Chance. Hartz 4 ist ein Vollzeitjob und wer das ein paar Jahre durch hat, der kann danach vermutlich als Rechtsanwaltsgehilfe arbeiten.</p>
<p>Vor einiger Zeit habe ich auf Twitter die Frage gestellt, ob die Mitarbeiter der Arge eigentlich wohl Spaß an ihrer Arbeit haben und von mehreren Seiten wurde dies spekulativ verneint. Ich denke den Mitarbeitern des Amts kann (bis auf wenige Ausnahmen) kein Vorwurf gemacht werden: Unklare Dienstvorschriften, zu wenig Personal und zuviel Stress, schlechte Möglichkeiten zur Weiterbildung, als Grundlage der Tätigkeit ein sehr umfassendes Gesetz und vermutlich noch &#8220;Druck von oben&#8221;.</p>
<p>Aber bald ist ja Bundestagswahl, vielleicht ändert sich ja was. Jeder hat einen Änderhaken &#8211; um es mal mit den Worten der Piratenpartei zu sagen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
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		<title>Widerspruch gegen die Gängeleien der Arge</title>
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		<pubDate>Fri, 28 Aug 2009 16:26:29 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wir haben ja &#8211; wie im letzten und vorletzten Beitrag beschrieben &#8211; vor kurzem so einen netten Schrieb vom Amt bekommen. Steffi und ich sollten wegen unserem Zusammenzug den Hauptmietvetrag, eine Bestätigung des Vermieters über die Duldung des Untermietvertrags und eine Mietbescheinigung einreichen. Desweiteren sollten wir eine Angabe machen, ob es sich bei mir um [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben ja &#8211; wie <a href="http://patchwork-family-blog.de/nachricht-von-der-arge-bzgl-antraganlage-ve/">im letzten</a> und <a href="http://patchwork-family-blog.de/anlage-ve-zusammenzug-hartz4/">vorletzten Beitrag</a> beschrieben &#8211; vor kurzem so einen netten Schrieb vom Amt bekommen. Steffi und ich sollten wegen unserem Zusammenzug den Hauptmietvetrag, eine Bestätigung des Vermieters über die Duldung des Untermietvertrags und eine Mietbescheinigung einreichen. Desweiteren sollten wir eine Angabe machen, ob es sich bei mir um Steffis Lebensgefährten oder eine Wohngemeinschaft handelt.</p>
<p>Vermutlich sollen diese Angaben dazu herangezogen werden, um uns als Bedarfsgemeinschaft einzustufen, was wir im Rahmen des Sozialgesetzbuches aber definitiv nicht sind. Im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft würde Steffi keine ALG II Leistungen mehr für sich und die Kinder beziehen können und ich müsste komplett für die Familie aufkommen &#8211; ohne auch nur irgendein Recht im familienrechtlichen Sinne zu haben. Das wollen wir natürlich nicht. Da machen wir nicht mit!</p>
<p>Nach Beratung mit den netten und kompetenten Usern des Hartz 4 Forums (erreichbar über <a href="http://www.gegen-hartz.de/">gegen-hartz.de</a>), haben wir im Sozialgesetzbuch diverse Dinge nachgelesen und festgestellt, dass alle oben genannten Punkte vom Amt gar nicht relevant sind und diese Informationen gar nicht erhoben werden dürfen! Außerdem ist die vorläufige Stornierung der Leistung ebenfalls nicht zulässig!</p>
<p>Wir haben dann einen Brief geschrieben, in dem wir folgende Standpunkte vertreten:</p>
<p><strong> Mietbescheinigung</strong></p>
<p>Unzulässige doppelte Datenhaltung, da der Untermietvertrag bereits vorliegt und alle Daten enthält, die Mitwirkungspflicht ist damit erfüllt.</p>
<p><strong>Ursprungsmietvertrag</strong></p>
<p>Auf den Ursprungsmietvertrag kann nicht zugegriffen werden, da dieser zwischen Hauptmieter und Vermieter getroffen wurde. Nur der Untermietvertrag ist relevant.</p>
<p><strong>Nachweis der Duldung des Untermietvetrags</strong></p>
<p>Der Nachweis kann nicht erbracht werden, weil die Absprache zwischen Hauptmieter und Vermieter getroffen wurde und auf diesen Vertrag kein Zugriff besteht. Auch hier ist nur der Untermietvertrag relevant.</p>
<p><strong>Vorläufige Stornierung der ALG II Leistungen</strong></p>
<p>Der Stornierung wurde widersprochen und ausdrücklich auf die Bedarfsdeckungspflicht hingewiesen (§ 1 SGB II). Die Stornierung entsprach zudem nicht den in § 45 SGB X oder § 48 SGB X gesetzlich verankerten Kriterien. Die Leistung muss so lange erbracht werden, bis eine tatsächliche Änderung der Lebens- oder Wirtschaftsverhältnisse eintritt. Diese Änderung ist nicht eingetreten. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der vorläufigen Stornierung wurde gestellt.</p>
<p><strong>Lebensgefährte oder Wohngemeinschaft</strong></p>
<p>Wir haben auf die bereits eingereichte Anlage VE verwiesen, in der bereits alle notwendigen Angaben zu diesem Thema finden sind.</p>
<p>Da ich es eine Ungeheurlichkeit finde, dass die Arge einer Frau mit drei Kindern einfach so den Geldhahn zudrehen will, um uns damit letztendlich zu &#8220;erpressen&#8221; uns als Bedarfsgemeinschaft definieren zu lassen, habe ich nach einigen weiteren Hinweisen im Hartz 4 Forum noch ein wenig das Strafgesetzbuch gewälzt und bin dabei auf die interessanten Paragraphen § 263 StGB (Betrug), § 223 StGB (Körperverletzung), § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB (schwere Körperverletzung), § 339 StGB (Rechtsbeugung) und § 340 StGB (Körperverletzung im Amt) gestoßen. Diese haben auch ihren Weg in das Antwortschreiben gefunden.</p>
<p>Diese Passagen haben wir allerdings wieder gestrichen, da Steffi nicht wollte, dass bereits ihre erste Antwort so heftig ausfällt. Das Pulver möchte sie sich für die nächste Schlacht bewahren.</p>
<p>Das Schreiben wurde übrigens fristgerecht eingereicht, die Frist endete am 19. August, wir haben bis heute keine Antwort erhalten (28. August) und nur nach telefonischer Nachfrage erfahren, dass die ALG II Leistung am Montag wohl doch angewiesen wird. Wenn das Geld Dienstag nicht auf dem Konto sei, solle Steffi sich nochmal melden. Auch eine Frechheit: Das Amt fordert Reaktion binnen einer Woche, storniert im Vorfeld schon die Leistung und meldet sich nach fristgerechter Antwort selbst nicht zurück. Was für ein Service&#8230; mal sehen was noch so kommt.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
<p>PS: Wer ein ähnliches Problem hat, der kann mich gerne bezüglich des von uns erstellten Schreibens kontaktieren. E-Mail steht im Impressum.</p>
<p>PPS: Wir sind umgezogen. Es ist zwar alles noch sehr chaotisch und stressig, aber das Haus ist toll und tut uns gut!</p>
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		<title>Nachricht von der Arge, bzgl. Antrag/Anlage VE</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Aug 2009 11:53:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Problematisch]]></category>
		<category><![CDATA[arge mk]]></category>
		<category><![CDATA[bedarfsgemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[hartz 4]]></category>

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		<description><![CDATA[Gestern ist der Brief von der Arge MK eingetrudelt: Bezüge erstmal ausgesetzt, bis Steffi ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen ist und bis spätestens zum 19.08. diverse Unterlagen und Erklärungen eingereicht hat. Ich hatte mir ja bereits gedacht, dass der Antrag nicht so ohne weiteres akzeptiert werden würde. Nun muss noch der Haupt-Mietvertrag eingereicht werden und eine Bestätigung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern ist der Brief von der Arge MK eingetrudelt: Bezüge erstmal ausgesetzt, bis Steffi ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen ist und bis spätestens zum 19.08. diverse Unterlagen und Erklärungen eingereicht hat. Ich hatte mir ja bereits gedacht, dass der Antrag nicht so ohne weiteres akzeptiert werden würde.</p>
<p>Nun muss noch der Haupt-Mietvertrag eingereicht werden und eine Bestätigung des Vermieters, dass der Untermietvertrag gemacht werden darf. Letzteres ist allerdings ein Problem, denn die zuständige Mitarbeiterin der Wohnungsgesellschaft sagte mir heute morgen, dass sie sowas eigentlich nicht ausstellen, weil das unnötig ist. Sie würden die Untermiete nur bei besonderen Fällen untersagen, wenn z.B. an einen bekannten Mietnomaden untervermietet werden soll. Eine Bescheinigung dafür würden sie allerdings im Normalfall nicht ausstellen. Dafür füllt sie uns aber die Mietbescheinigung aus, was ich sehr nett finde, denn das Formular ist recht umfangreich. Mal sehen, was sich da noch so ergibt.</p>
<p>Dann soll Steffi noch angeben, ob ich ihr Lebensgefährte bin, oder wir in einer Wohngemeinschaft leben. Nun ja, das ist nicht einfach zu beantworten, schließlich bin ich (rechtlich) weder ihr Lebensgefährte &#8211; wir ziehen ja gerade erst zusammen &#8211; noch leben wir in einer WG. Wir versuchen aktuell in der Zukunft eine Familie zu werden, das braucht aber Zeit.</p>
<p>Der Rest der Forderungen ist unkritisch. Mal abwarten was daraus wird.</p>
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