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	<title>Patchwork Family Blog &#187; hartz 4</title>
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	<description>Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?</description>
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		<title>Neues von der Umweltprämien Front</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 18:25:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie bereits berichtet, möchte die ARGE Märkischer Kreis Steffi die Umweltprämie als Einkommen auf die Bezüge anrechnen, was inzwischen nach erfolglosem Widerspruch auch erfolgt ist. Durch unseren böse formulierten Widerspruch konnten wir lediglich erreichen, dass keine Kürzung (30 von 100) durchgeführt, sondern in der Zentrale in Recklinghausen ein offenes Kassenzeichen über einen Betrag von rund [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bereits berichtet, möchte die ARGE Märkischer Kreis Steffi die Umweltprämie als Einkommen auf die Bezüge anrechnen, was inzwischen nach erfolglosem Widerspruch auch erfolgt ist. Durch unseren böse formulierten Widerspruch konnten wir lediglich erreichen, dass keine Kürzung (30 von 100) durchgeführt, sondern in der Zentrale in Recklinghausen ein offenes Kassenzeichen über einen Betrag von rund 2222,- € eröffnet wurde.</p>
<p>Da wir das so nicht hinnehmen wollten, haben wir nun den Klageweg beschritten und eine Klage beim Sozialgericht Dortmund eingereicht, wobei die Klageschrift sehr umfassend ist und viele vergleichbare und für uns positive Urteile aus anderen Bundesländern anführt. Ebenfalls ziehen wir mit der Klagebegründung das vom LSG NRW gefällte negative Urteil zur Feststellungsklage eines ALG II Betroffenen in Frage, da in der Klage verschiedene Sachlagen in keinster Weise beleuchtet wurden. Es war eben ein Urteil eher theoretischer Natur.</p>
<p><span id="more-283"></span>In der Regel ist es doch so: Ein ALG II Betroffener wird wohl kaum einen Neuwagen kaufen und die 2.500 € einsacken, er muss einen Wagen kaufen, der so günstig ist, dass er nicht mehr als 7.500 € Wert hat, denn dieser Wert ist die Obergrenze, ansonsten kann die ARGE den Verkauf des Wagens verlangen, oder eben die Bezüge kürzen. In dieser Preiskategorie gibt es nur sehr wenige Neuwagen.</p>
<p>Um die billige Fuhre letztendlich doch irgendwie kaufen zu können, geht die Abwrackprämie direkt an den Händler und es wird eine Ratenzahlung mit langer Laufzeit vereinbart, wobei der Fahrzeugbrief bei der Bank verbleibt. In der Regel wird der ALG II Betroffene die Umweltprämie faktisch also nie besitzen und genau solche Details wurden von der bisherigen Rechtssprechung in NRW nicht berücksichtigt.</p>
<p><strong>Bis zum 16.06.2010.</strong> Da hat es nämlich eine Entscheidung des 12. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen gegeben (Az.: L 12 AS 807/10 B E) und eine Entscheidung des SG Dortmund widerrufen.  Und dazu sage ich nur: Endlich wurde auch von einem Gericht in NRW die Realität gesehen und rechtlich korrekt interpretiert.</p>
<p>Hier nun ein paar Leckerbissen aus der Urteilsbegründung, die uns wie ein saftiges argentinisches Rindersteak (das wir uns leider selten leisten können!) auf der Zunge zergingen:</p>
<blockquote><p>Zur Überzeugung des Senats beeinflusst der Erhalt der staatlichen Umweltprämie die Lage eines Leistungsbeziehers nach dem SGB II grundsätzlich auch nicht so günstig, dass daneben  Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt wären (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II a. E.). Der gegenteiligen Auffassung des Sozialgerichts in der angefochtenen Ausgangsentscheidung ([...]) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.</p>
<p>[...]</p>
<p>Hierbei wird zur Überzeugung des Senats jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Prämie von 2.500,00 EUR dem Hilfeempfänger nicht tatsächlich zur Verfügung steht.</p>
<p>[...]</p>
<p>Die der Antragstellerin zu 1) gewährte staatliche Umweltprämie ist dem Autohändler, bei dem sie ihren neuen Pkw erworben hat, ausgezahlt worden, nicht hingegen ihr. Sie konnte darüber hinaus über die 2.500,00 EUR in keiner anderen Form verfügen, da sie diese entsprechend der Zweckbestimmung verwenden musste, um die staatliche Umweitprämie zu erhalten und auch so verwendet hat. Diese standen ihr nicht für den sonstigen Konsum zur Verfügung.</p>
</blockquote>
<p>Es werden erfreulicherweise genau die Gründe genannt, die wir in unserer der Klageschrift als Begründung angeführt haben, was uns nun gute Chancen einräumt mit der Klage bereits vor dem SG Dortmund ein positives Urteil zu erreichen. Damit wäre das Thema dann endlich auch in NRW und vorallem im Zuständigkeitsbereich des SG Dortmunds durch.</p>
<p>Was ist nun noch zu tun? Wir werden noch Prozesskostenhilfe beantragen, damit Steffi nicht auch noch die Kosten des Verfahrens tragen muss, das wäre eine böse finanziell nicht zu schulternde Überraschung. Zudem werden wir zu unserem Aktenzeichen beim SG Dortmund eine Kopie des Urteils des LSG NRW nachreichen.</p>
<p>Unseren herzlichen Dank an dieser Stelle auch an Herrn Wockelmann vom aufRECHT e.V., der uns einige Tipps gegeben hat und uns freundlicherweise das Urteil des LSG NRW zukommen ließ. Das Urteil zu lesen hat sehr gut getan.</p>
<p>Freunde, kämpft um eure Rechte! Es lohnt sich! Nehmt die ungerechten Gängelungen der ARGEN nicht resigniert hin! Wehrt euch!</p>
<p>Das gilt auch für das sozial absolut nicht hinnehmbare &#8220;Sparpaket&#8221; der Bundesregierung. Am Existenzminimum kürzen, die Bildungspolitik versauen, aber den Spitzensteuersatz nicht antasten und die Hotellobby mit Steuergeschenken beschenken, weil die Spenden gestimmt haben?</p>
<p>Nur weil WM ist, heißt das nicht, dass ihr nicht auf die Straße gehen könnt. Schließlich ist Deutschland bereits ausgeschieden, also lasst euch von Schwarz-Geld nicht noch weiter in den Ruin treiben.</p>
<p>Wer die Vision hat 6 Millionen &#8220;Arbeitsuchende&#8221; in 300.000 offenen Stellen zu vermitteln, der hat einfach die Realität nicht erkannt: Vollbeschäftigung ist inzwischen eine Utopie.</p>
<p>Bedingungsloses Grundeinkommen ist da ein interessantes Stichwort. Als Alternative zum wachsenden &#8220;Niedriglohnsektor&#8221; in Deutschland, der meiner Ansicht nach nichts weiter ist, als ein moderner Sklavenmarkt.</p>
<p>Wir könnten da Storys erzählen&#8230; aber vielleicht ein anderes Mal.</p>
<p>Ich geh jetzt feiern!</p>
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		<title>ARGE MK: Anrechnung der Umweltprämie auf die ALG II Bezüge</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Apr 2010 12:21:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Letztes Jahr hat sich Steffi unter Zuhilfenahme der Umweltprämie (&#8220;Abwrackprämie&#8221;) den Dacia Sandero in der Basisausstattung gekauft. Dies war durch einen Kredit mit sehr langer Laufzeit gerade so möglich, aber absolut notwendig, da ihr vom Arbeitsamt eine Umschulung in Dortmund angeboten wurde. Da der alte Astra bereits nicht mehr verkehrssicher und fahruntauglich war, stand sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Letztes Jahr hat sich Steffi unter Zuhilfenahme der Umweltprämie (&#8220;Abwrackprämie&#8221;) den Dacia Sandero in der Basisausstattung gekauft. Dies war durch einen Kredit mit sehr langer Laufzeit gerade so möglich, aber absolut notwendig, da ihr vom Arbeitsamt eine Umschulung in Dortmund angeboten wurde. Da der alte Astra bereits nicht mehr verkehrssicher und fahruntauglich war, stand sie vor der Entscheidung ein Gebrauchtfahrzeug zu kaufen, oder eben für 5.000 € einen Neuwagen. Da der Neuwagen das erste Jahr steuerfrei war, die Versicherung günstig, eventuelle Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können und hohe Kosten für Reparaturen nicht zu erwarten sind, fiel die Entscheidung leicht. Doch bereits kurz nach dem Kauf machten wir uns Sorgen, weil durch die Presse geisterte, dass die Umweltprämie bei ALG II Beziehern als Einkommen angerechnet werden sollte. Ein <a href="http://patchwork-family-blog.de/der-dacia-sandero-ist-da/">Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt</a> beruhigte uns dann wieder.</p>
<p>Die Zeit zog ins Land, weitere Urteile zu diesem Thema folgten und es sah gut aus: Die verschiedenen Gerichte entschieden, dass die Umweltprämie nicht als Einkommen, sondern als zweckgebundene Einnahme anzusehen ist. Leider entschloss sich das LSG Nordrhein-Westfalen in einem Rechtssicherheitsverfahren entgegen der Einschätzung der anderen Gerichte zu urteilen und prompt flatterte uns diese Woche ein Schreiben der ARGE MK ins Haus, in dem Steffi mitgeteilt wird, dass bei ihrer BGE wegen der Nutzung der Umweltprämie eine Überzahlung von 2222,12 € vorliegt und eine Kürzung von 30% der Bezüge erwogen wird. Fakt ist aber: Steffi hat mit dem Händler vereinbart, dass die Umweltprämie von der BAFA direkt an den Händler überwiesen wird. Sie hat das Geld also weder in den Händen, noch auf dem Konto gehabt. Und genau hier bot sich auch der Ansatzpunkt das Schreiben entsprechend zu beantworten.</p>
<p>Es gibt genau zu diesem Fall zwei Urteile. Das erste vom Sozialgericht Speyer, 05.10.2009, Az S 1 AS 1731/09 ER:</p>
<p>„<em>Die Kammer ist mit dem SG Dresden der Meinung, dass die Umweltprämie bei den Antragstellern schon keinen Einkommenscharakter besitzt. Dabei spielt hier eine Rolle, dass die Umweltprämie einmal nicht direkt an die Antragsteller ausgezahlt wurde, sondern dass die Zahlung direkt an das Autohaus erfolgte, sobald dieses das neue Kfz an die Antragsteller ausgehändigt hatte.</em>“</p>
<p>Das SG Speyer bezieht sich auf ein Urteil des SG Dresden zu einem vergleichbaren Fall (Az S 12 AS 3516/09 ER):</p>
<p>„<em>Die Abwrackprämie ist kein anrechenbares Einkommen im SGB II , wenn der Hartz IV-Bezieher die Abwrackprämie an das Autohaus erfüllungshalber abgetreten hat. Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung zu der streitigen Frage, ob die Umweltprämie grundsätzlich (nicht) privilegiertes Einkommen i. S v. § 11 Abs. 1 SGB II darstellt, das (nicht) als zweckbestimmte Einnahme privilegiert ist [...]</em>“</p>
<p>Da sich die ARGEn in NRW auf das Urteil des LSG NRW stützen, sollte dieses Urteil entsprechend beleuchtet werden. Es ging um den Antrag eines ALG II Beziehers, der über dieses Rechtssicherheitsverfahren klären lassen wollte, ob er als ALG II Bezieher die Umweltprämie überhaupt nutzen darf. Sprich: Er hat überhaupt kein Auto gekauft und der Spezialfall, in dem die Prämie von der BAFA nicht an den ALG II Bezieher, sondern direkt an das Autohaus gezahlt wird, wurde in diesem Verfahren in keiner Weise beleuchtet. Deswegen empfinde ich dieses Urteil als sehr zweifelhaft und angreifbar. Dies haben wir in dem Antwortschreiben an die ARGE MK dargestellt.</p>
<p><strong>Was wären die Folgen einer 30% Kürzung der Bezüge bei Steffi?</strong></p>
<p>Sie müsste ihre Umschulung in Dortmund abbrechen, da Sie die Kosten für die Ganztagsbetreuung der drei Kinder nicht mehr tragen könnte. Sie müsste das Auto verkaufen, da die Raten nicht mehr finanzierbar wären, ihre berufliche Zukunft wäre damit zunichte gemacht. Von der ARGE MK selbst.</p>
<p>Ebenfalls wäre es schwierig weiterhin die Reisekosten zum Spezialisten für AD(H)S nach Marsberg zu tragen.</p>
<p>Steffi nimmt die Kinder morgens mit dem Auto mit zur Schule, auch das wäre nicht mehr möglich, die Kinder müssten fortan mit dem Bus fahren, was erhebliche Zusatzkosten verursacht, da alle drei keine Fahrkarte gestellt bekommen.</p>
<p>Gleiches Recht für Alle? Nicht mit Hartz 4.</p>
<p>Ich kann übrigens gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte.</p>
<p>Bleibt nur auf Einsicht zu hoffen.</p>
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		<title>Wie Westerwelle und Teile der Medien vom Thema ablenken</title>
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		<pubDate>Tue, 23 Feb 2010 08:54:15 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Westerwelles Äußerungen zu Menschen, die von der Arbeitslosengrundsicherung II leben müssen (Hartz 4), und vor allem das positive Echo einiger Medien (Zeit, Bild), würden in einem Internetforum als &#8220;übelstes Trollniveau&#8221; bezeichnet, denn bei der &#8220;Debatte&#8221; werden wissentlich Fakten verschwiegen, nur um eine schwache Gruppe unserer Gesellschaft als politisches Opferlamm zu missbrauchen. Einen wirklich sehr lesenswerten [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Westerwelles Äußerungen zu Menschen, die von der Arbeitslosengrundsicherung II leben müssen (Hartz 4), und vor allem das positive Echo einiger Medien (Zeit, Bild), würden in einem Internetforum als &#8220;übelstes Trollniveau&#8221; bezeichnet, denn bei der &#8220;Debatte&#8221; werden wissentlich Fakten verschwiegen, nur um eine schwache Gruppe unserer Gesellschaft als politisches Opferlamm zu missbrauchen. Einen wirklich sehr lesenswerten Artikel dazu gibt es bei den <a href="http://www.nachdenkseiten.de/?p=4551" target="_blank">NachDenkSeiten</a>.</p>
<p>Zur Debatte selbst möchte ich gar nicht viel sagen, da sie an Widerwärtigkeit und Unsachlichkeit nicht zu überbieten ist. Mir ist nur gestern etwas bewusst geworden, das ich für sehr wichtig halte: Der öffentliche Diskurs lenkt vom einem sehr wichtigen Thema ab.</p>
<p>Das Bundesverfassungsgericht hat die Politik am 09. Februar 2010 darauf hingewiesen, dass die Regelsätze für Kinder, die unter ALG II fallen verfassungswidrig sind. Im Klartext: <strong>ALG II Empfänger mit Kindern leben praktisch unter dem Existenzminimum</strong>. Darüber wird aber leider nicht mehr gesprochen, die Debatte dreht sich nur um die unsachlichen Äußerungen des Herrn Westerwelle, während die Bild Zeitung dies nutzt, um zusätzlich auch noch gegen Migranten zu hetzen.</p>
<p>Ich vermute dies geschieht aus reinem Selbstschutz, denn wenn man sich fragt, wer auf die äußerst bescheuerte Idee gekommen ist Kinder mit einem geringeren Regelsatz als einen Erwachsenen versorgen zu wollen, dann ist die Antwort folgende: Die Politik hat unsere Gesellschaft mit Hartz 4 &#8220;beglückt&#8221; und die Probleme, die nun bestehen selbst mit geschaffen. Realitätsfremd, kinderfeindlich, Klientelpolitisch.</p>
<p>Kinder brauchen oft neue Kleidung, Kinder sind häufiger krank, Kinder bekommen Zahnspangen und Einlagen für die Schuhe, Kinder brauchen Spielzeug, Kinder wachsen, manche Kinder bekommen irgendwann Brüste, Kinder müssen gesellschaftlich teilhaben dürfen, Kinder brauchen manchmal auch Nachhilfe, Kinder brauchen gute Winterkleidung, Kinder möchten auch mal die Nordsee sehen oder wenigstens ins Schwimmbad, Kinder brauchen Fahrräder, Schulbücher, Stifte und Hefte, Wasserfarben, Zeichenblöcke und Hausschuhe, irgendwann auch mal einen Computer. Kinder benötigen einfach mehr!</p>
<p>Eine der großen Probleme von ALG II Beziehern mit Kindern ist die Anrechnung des Kindergeldes an den Regelsatz. Das Kindergeld ist doch genau für die oben genannten Dinge gedacht und wird vom eh schon zu geringen Regelsatz der Bedarfsgemeinschaft auch noch abgezogen. Das ist doch absurd. Genauso absurd ist es, sich als Politiker zu wundern, warum Menschen von ihrer Arbeit nicht mehr leben können, wurde diese Arbeitsmarktsituation mit der Einführung von Hartz 4 doch bewusst herbeigeführt.</p>
<p>Ausgangspunkt der von Westerwelle polemisch angestoßenen Debatte war das Urteil des Bundesverfassungsgerichts. Leider wird über den ursprünglichen Kern der ALG II Problematik nun nicht mehr diskutiert. Sich auf unterstem Trollniveau zu verständigen ist ja auch einfacher, lässt es die &#8220;Diskutierenden&#8221; doch vergessen, wie benachteiligt die Kinder von ALG II Betroffenen sind. Sie sind die Schwächsten in unserer Gesellschaft und sollten vom Staat mehr unterstützt werden. Es wäre schön, wenn sich die öffentliche Diskussion in diesem Zusammenhang auf wirklich wichtige Themen konzentrieren würde:</p>
<p><strong>Warum kommt das Kindergeld nicht bei den ALG II Kindern an?</strong></p>
<p><strong>Warum führen wir keine Mindestlöhne ein und sichern damit, dass Menschen mit Arbeit nicht mehr zusätzlich noch ALG II beantragen müssen?</strong></p>
<p><strong>Warum denken wir in Zeiten mit immer weiter steigender Produktivität und immer weniger Arbeitsplätzen nicht über ein bedingungsloses Grundeinkommen zur Grundsicherung nach?</strong></p>
<p><strong>Warum haben wir in unserem Bildungssystem so ungleiche Bildungschancen?</strong></p>
<p><strong>Warum sind über 20% der ALG II Bezieher Migranten und wie können wir sie integrieren?</strong></p>
<p>Das sind die Fragen, die es zu diskutieren gilt. Ein auf derart niedrigem Niveau geführter Dialog wie der von Herrn Westerwelle und seinen Kollegen führt jedenfalls zu keinem brauchbaren Ergebnis.</p>
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		<title>Hartz 4: Die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts</title>
		<link>http://patchwork-family-blog.de/hartz-4-die-entscheidung-des-bundesverfassungsgerichts/</link>
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		<pubDate>Tue, 09 Feb 2010 11:46:53 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen. (Quelle: Das Bundesverfassungsgericht) STRIKE. Jetzt hat die Regierung es endlich [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<blockquote><p>Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat entschieden, dass die Vorschriften des SGB II, die die Regelleistung für Erwachsene und Kinder betreffen, nicht den verfassungsrechtlichen Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen Existenzminimums aus Art. 1 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 20 Abs. 1 GG erfüllen.</p>
</blockquote>
<p> (Quelle: <a href="http://www.bundesverfassungsgericht.de/pressemitteilungen/bvg10-005.html">Das Bundesverfassungsgericht</a>)</p>
<p><strong>STRIKE.</strong> Jetzt hat die Regierung es endlich schriftlich.</p>
<p>Das BVerfG stärkt in der Urteilsbegründung übrigens gerade Kindern den Rücken, denn der für Kinder gezahlte Regelsatz entspricht nicht einem menschenwürdigen Existenzminimum. Das Gericht weißt zudem auf Fehler bei der Ermittlung des tatsächlichen Bedarfs hin, bei der einige Versäumnisse zu beklagen sind und sich nicht an der Realität orientiert.</p>
<p>Ich empfehle das Urteil komplett zu lesen, es ist wirklich interessant zu sehen, dass scheinbar nur noch das Bundesverfassungsgericht als hohe Instanz ein Gespür für die Realität der Bevölkerung hat.</p>
<p>In jedem Fall ist der Gesetzgeber nun gezwungen noch dieses Jahr nachzubessern, das ist ein großer Erfolg für alle ALG II Betroffenen, gerade mit Kindern.</p>
<p><strong>Update</strong>: Bei Spiegel Online gibt es einen <a href="http://www.spiegel.de/politik/deutschland/0,1518,676708,00.html">guten Artikel zum Urteil</a>.</p>
<p><strong>Update 2</strong>: Beim <a href="http://www.spiegelfechter.com/wordpress/1849/hartz-iv-muss-neu-erfunden-werden">Spiegelfechter gibt&#8217;s auch noch einen sehr schönen Artikel zum Thema</a>. Auch die Kommentare sind interessant und dämpfen die anfängliche Euphorie über das Urteil doch ziemlich.</p>
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		<title>Roland Koch der Hessen Berlusconi fischt mal wieder am bürgerlich rechten Rand</title>
		<link>http://patchwork-family-blog.de/roland-koch-der-hessen-berlusconi-fischt-mal-wieder-am-burgerlich-rechten-rand/</link>
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		<pubDate>Mon, 25 Jan 2010 19:02:11 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<category><![CDATA[politik]]></category>

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		<description><![CDATA[In der Wirtschaftswoche war kürzlich ein Interview mit unserem allseits unbeliebten &#8220;Hessen Berlusconi&#8221; Roland Koch zu lesen. Eines der Themen des Gesprächs war das Arbeitslosengeld II. Koch fordert unter anderem folgendes: &#8220;Wir müssen jedem Hartz-IV-Empfänger abverlangen, dass er als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertige Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>In der Wirtschaftswoche war kürzlich ein Interview mit unserem allseits unbeliebten &#8220;<a href="http://www.taz.de/1/leben/koepfe/artikel/1/der-hessen-berlusconi/">Hessen Berlusconi</a>&#8221; Roland Koch zu lesen. Eines der Themen des Gesprächs war das Arbeitslosengeld II. Koch fordert unter anderem folgendes:</p>
<p>&#8220;Wir müssen jedem Hartz-IV-Empfänger abverlangen, dass er als Gegenleistung für die staatliche Unterstützung einer Beschäftigung nachgeht, auch niederwertige Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung&#8221; (Quelle: <a href="http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/politik-muss-notwendige-haerte-haben-419310/2/">Wirtschaftswoche</a>).</p>
<p>Dies zeigt, wie so häufig in letzter Zeit, dass die politische Führungskaste in unserem Land vermutlich nicht sehr belesen ist, vorallem nicht, was das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland betrifft, denn in diesem wegweisendem Dokument findet sich unter anderem ein Artikel zu freien Berufsausübung:</p>
<p>&#8220;Art. 12 Abs. 1 S. 1 GG gewährleistet allen Deutschen das Recht, den Beruf, den Arbeitsplatz und die Ausbildungsstätte frei zu wählen. Der Staat darf keine zwangsweise Berufslenkung vornehmen; er kann nur Empfehlungen geben, z.B. durch Berufsberatungsstellen&#8221; (Quelle: Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland).</p>
<p>Das was Roland Koch fordert, ist nichts anderes als Zwangsarbeit. Um meine Meinung zu verdeutlichen: Zwangsarbeit funktioniert auf dem Prinzip der Angst. Wer nicht arbeitet, dem wird die Lebensgrundlage entzogen. Im Fall von Hartz IV würde das durch wirtschaftliche Sanktionen geschehen, was in einer Gesellschaft, die auf wirtschaftlichen Prinzipien aufgebaut ist sehr gut funktioniert. Für den Hessen Berlusconi ist das aber kein Problem, denn:</p>
<p>&#8220;Es kann aber kein funktionierendes Arbeitslosenhilfe-System geben, das nicht auch ein Element von Abschreckung enthält.&#8221; (Quelle: <a href="http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/politik-muss-notwendige-haerte-haben-419310/2/">Wirtschaftswoche</a>).</p>
<p>Allein die Tatsache, dass in dem Zitat das Wort &#8220;[...]hilfe&#8221; und &#8220;Abschreckung&#8221; in einem Atemzug genannt werden, sollte die Aussage bereits der Unsinnigkeit überführen. Die bürgerliche Law-and-order Rechte jubelt  bei solchen Aussagen natürlich, verkennt jedoch, dass die große Mehrheit der Menschen, die in diesem Land arbeitslos werden, diesen Abstieg nicht freiwillig begehen. Die Menschen werden arbeitslos, weil unser wirtschaftliches System krankt und weit entfernt von dem ist, was wir einst als &#8220;soziale Marktwirtschaft&#8221; bezeichneten. Das Demokratie auf Dauer nicht funktioniert, wenn es im Staat nicht gerecht zu geht, ist Koch möglicherweise genauso fremd, wie die Bürger, die nicht seinem politischen Klientel entsprechen. Auch das folgende Zitat unterstützt diese These.</p>
<p>&#8220;In Deutschland gibt es Leistungen für jeden, notfalls lebenslang. Deshalb müssen wir Instrumente einsetzen, damit niemand das Leben von Hartz IV als angenehme Variante ansieht&#8221; (Quelle: <a href="http://www.wiwo.de/politik-weltwirtschaft/politik-muss-notwendige-haerte-haben-419310/2/">Wirtschaftswoche</a>).</p>
<p>So etwas kann ein Politiker doch eigentlich nur sagen, wenn er von der Lebenssituation der Arbeitslosengeld II Empfänger so viel Ahnung hat, wie die Kuh vom Käse. Wieder mal werden Ausnahmen zum Regelfall erhoben, natürlich zu Lasten aller. Ein Phänomen, dass in der Politik häufig zu beobachten ist. So ist es eben, wenn Politiker die Realität nicht sehen wollen: Es gibt keine Jobs, die verteilt werden könnten. Und aus dem Bergmann lässt sich durch eine Umschulung auch nicht mal eben ein Wirtschafsinformatiker mit Diplom und langjähriger Berufserfahrung machen. Ein Bergmann möchte vielleicht einfach nur Bergmann sein, deswegen der Artikel 12 im Grundgesetz, dass es in jedem Fall zu verteidigen gilt. Womit ich nicht sagen will, dass ich Subventionen befürworte, aber eine Zwangsverpflichtung der Hartz IV Empfänger zur &#8220;niederwertigen Arbeit, im Zweifel in einer öffentlichen Beschäftigung&#8221; ist genau genommen ja nichts anderes. Nur das hier der Staat subventioniert wird. Toll für den Staat, aber auf welche Kosten?</p>
<p>Koch bewegt in meinen Augen wie z.B. auch Jürgen Rüttgers sehr nah am Rechtspopulismus. Scheußlich finde ich das. Wir brauchen nachhaltige und gerechte Lösungen, keine Stammtisch Parolen.</p>
<p>Schwarzarbeit sollte besser bekämpft und die Steuerschlupflöcher der Hochverdiener geschlossen werden. Aber eine Krähe hackt der anderen ja kein Auge aus. Klientelpolitik halt. Auf Kosten der Basis der Gesellschaft.</p>
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		<title>Die ARGE Iserlohn mal wieder, ALG II Bezieherin muss Zeugnisse vorlegen</title>
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		<pubDate>Mon, 14 Dec 2009 13:15:46 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Gestern hat es zu diesem Thema auf Twitter sogar einen Retweet von der Piratenpartei gegeben, allerdings habe ich mich gewundert warum. Das die Kinder von ALG II Empfängern hier im Märkischen Kreis (zumindest in Iserlohn und Menden) regelmäßig die Zeugnisse vorlegen sollen ist doch ein alter Hut. Steffi hat mir bereits vor einiger Zeit davon [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern hat es zu diesem Thema auf Twitter sogar einen Retweet von der Piratenpartei gegeben, allerdings habe ich mich gewundert warum. Das die Kinder von ALG II Empfängern hier im Märkischen Kreis (zumindest in Iserlohn und Menden) regelmäßig die Zeugnisse vorlegen sollen ist doch ein alter Hut. Steffi hat mir bereits vor einiger Zeit davon erzählt, sie konnte die Vorlage des Zeugnisses des Ältesten allerdings abwenden, weil sie den Sachbearbeiter eindringlich belabert hat. In meinen Augen geht die ARGE das auch nichts an, da gibt es bereits &#8220;gut&#8221; funktionierende Systeme, die Jugendliche bei Berufswahl und Weiterbildungsmöglichkeiten betreuen. Die beiden Großen haben erst vor zwei Wochen an solchen Maßnahmen teilgenommen und zumindest die Jüngere hat nun schon einen sehr konkreten Berufswunsch und sie weiß auch, das sie sich dafür in der Schule ranhalten muss.</p>
<p>Quelle dieser kleinen Empörungsflutwelle ist übrigens <a href="http://www.derwesten.de/waz/rhein-ruhr/Schuelerin-muss-ihr-Zeugnis-bei-der-Arge-vorlegen-id2246183.html">ein Artikel auf DerWesten</a>, wo sich natürlich in den Kommentaren wieder unqualifiziert das Maul von oberschlauen Menschen zerissen wird, die meinen die Situation der ALG II Empfänger nachvollziehen zu können, aber selbst in dieser Situation nie waren.</p>
<p>Steffi kriegt jede Menge Post von der ARGE und unter jedem dieser Schreiben findet sich ein Textbaustein ähnlich diesem:</p>
<blockquote><p>
<b>Hinweis</b></p>
<p>Die weitere Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (Arbeitslosengeld II) ist u.a. von der rechtzeitigen [hier bitte geforderten Gegenstand einsetzen].</p>
<p>Nach § 21 Absatz 2 Sozialgesetzbuch – Allgemeiner Teil – (SGB X) sind Sie verpflichtet, an der Aufklärung des Sachverhaltes mitzuwirken. Sie haben insbesondere die Ihnen bekannten Tatsachen und Beweismittel anzugeben. Kommen Sie dieser Verpflichtung nicht nach, kann der Antrag wegen Nichtaufklärbarkeit des Sachverhaltes versagt bzw. die laufenden Leistungen eingestellt werden.
</p></blockquote>
<p>Jedes Schreiben endet mit der Drohung die Leistungen zu kürzen oder einzustellen, wirklich Jedes und das erzeugt einfach unglaublichen Druck. So werden die ALG II Empfänger dazu gezwungen Dinge zu leisten, für welche die ARGEn nichtmal eine rechtliche Grundlage haben. Wenn die Arge sich überlegt abzufragen, wieviel Klopapier in der Woche verbraucht wird, dann können sie das und wer sich weigert, dem wird halt die Leistung gekürzt. Und das kann Niemand, der nicht vom ALG II leben muss nachvollziehen, deswegen sollten sich die neunmalklugen Schwafler einfach mal zurückhalten, bevor sie über Dinge urteilen, von denen sie soviel Ahnung haben wie ein Astrophysiker vom Getreideanbau.</p>
<p>Es geht hier nicht um Zeugnisse, ich verstehe die Aufregung diesbezüglich nicht, es geht doch <b>um die allgemeine Macht</b>, welche die ARGE gegenüber ihrem &#8220;Kunden&#8221; hat und diese Macht natürlich auch nutzt. Macht korrumpiert. Kapiert doch bitte endlich mal, das Hartz FEAR ein Leben in ständiger Existenzangst bedeutet. <b>Das ist das Problem!</b> Heute sind es Zeugnisse und morgen irgend ein anderer Schwachsinn, egal ob es eine rechtliche Grundlage gibt oder nicht. Wer nicht spurt, der wird gekürzt, komme was wolle, dann wird eben nicht mehr gefressen. Kinder? Ach, scheiß doch auf die Kinder, sind doch nur eine Last für die Gesellschaft, steht ja sogar in der Blöd-Zeitung, das diese Hartz 4ler keine Menschen sind. Und nur Menschen habe Menschenrechte. Also weg mit dem Abfall.</p>
<p>Sorry, dass ich das mal so extrem schreiben muss, aber dazu führen die aktuellen Gesetze: ALG II Empfänger werden immer weiter aus der Gesellschaft gedrängt und die Blöd-Zeitung basht noch fröhlich drauf, damit das auch in der breiten Masse der Gesellschaft ankommt. Das kotzt mich einfach endlos an. Hartz 4 verstößt gegen Grundrechte.</p>
<p>Ich bin übrigens für das bedingungslose Grundeinkommen. Die fortwährende Teilung unserer Gesellschaft muss endlich aufhören. Hartz FEAR muss weg!</p>
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		<title>Wahre Worte in der TAZ</title>
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		<pubDate>Tue, 20 Oct 2009 10:13:59 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Politisches]]></category>
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		<description><![CDATA[Heute bin ich über einen lesenswerten Artikel in der TAZ gestolpert, der sich mit der Situation der Kinder, die von ALG II (Hartz 4) leben müssen auseinandersetzt. Kern des Artikels ist die Aussage, dass die verminderten Regelsätze für Kinder und Jugendliche verfassungswidrig sind, weil sie sich nicht am tatsächlichen Bedarf orientieren, was auch &#8211; wie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Heute bin ich über einen lesenswerten Artikel in der TAZ gestolpert, der sich mit der Situation der Kinder, die von ALG II (Hartz 4) leben müssen auseinandersetzt. Kern des Artikels ist die Aussage, dass die verminderten Regelsätze für Kinder und Jugendliche verfassungswidrig sind, weil sie sich nicht am tatsächlichen Bedarf orientieren, was auch &#8211; wie Jede/-r Betroffene weiß &#8211; der Realität entspricht.</p>
<p>Und wie reagierten CDU und FDP in den Koalitionsverhandlungen auf das Problem? In Zukunft soll der Steuerfreibetrag für Kinder erhöht und das Kindergeld angehoben werden. Wem nützt das? Den Besserverdienenden, auf keinen Fall den Menschen, die von Hartz 4 betroffen sind, für die ein Steuerfreibetrag so sinnvoll ist, wie ein Arschloch am Ellenbogen und bei denen das Kindergeld mit dem Regelsatz verrechnet wird.</p>
<p>Das die CDU nicht mehr für die Stärkung der Famlie in Deutschland steht, wird hier sehr deutlich. &#8220;Wer nicht arbeitet soll auch nicht essen&#8221;, scheint die Devise. Gut, dass ich ein Einkommen habe, aber trotzdem kann ich nicht so viel fressen wie ich angesichts der Zustände kotzen muss.</p>
<p>Alles auf dem Rücken der Kinder&#8230; <a title="Debatte Kinderarmut in Deutschland - Ein Fall für Karlsruhe" href="http://www.taz.de/1/debatte/kommentar/artikel/1/ein-fall-fuer-karlsruhe/">Hier geht&#8217;s zum Artikel in der TAZ</a>.</p>
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		<title>Der Widerspruch hat sich gelohnt</title>
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		<pubDate>Tue, 08 Sep 2009 13:29:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltägliches]]></category>
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		<description><![CDATA[Wir haben den Gängeleien durch das Arbeitsamt bereits vor einiger Zeit mit einem saftigen Schreiben widersprochen und letzte Woche dann endlich Post bekommen: Der Antrag wurde bewilligt. Es wird nun lediglich noch eine Mietbescheinigung benötigt, die auch von mir (dem Untervermieter) ausgefüllt werden kann. Alle anderen Forderungen sind hinfällig. Was soll ich sagen: Geht doch! [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wir haben den Gängeleien durch das Arbeitsamt bereits vor einiger Zeit mit einem saftigen Schreiben widersprochen und letzte Woche dann endlich Post bekommen: Der Antrag wurde bewilligt. Es wird nun lediglich noch eine Mietbescheinigung benötigt, die auch von mir (dem Untervermieter) ausgefüllt werden kann. Alle anderen Forderungen sind hinfällig. Was soll ich sagen: Geht doch!</p>
<p>Es ist zwar schön, dass es für uns nun doch gut ausgegangen ist, es ändert nichts an der Tatsache, dass es nicht richtig ist, was die Arge da treibt. Sie verhält sich offensichtlich rechtswidrig und nur, wenn sich der &#8220;Kunde&#8221; die Mühe macht, sich Hilfe zu suchen und Gesetzestexte zu wälzen, um dann auf seinem Recht zu bestehen, besteht eine Chance. Hartz 4 ist ein Vollzeitjob und wer das ein paar Jahre durch hat, der kann danach vermutlich als Rechtsanwaltsgehilfe arbeiten.</p>
<p>Vor einiger Zeit habe ich auf Twitter die Frage gestellt, ob die Mitarbeiter der Arge eigentlich wohl Spaß an ihrer Arbeit haben und von mehreren Seiten wurde dies spekulativ verneint. Ich denke den Mitarbeitern des Amts kann (bis auf wenige Ausnahmen) kein Vorwurf gemacht werden: Unklare Dienstvorschriften, zu wenig Personal und zuviel Stress, schlechte Möglichkeiten zur Weiterbildung, als Grundlage der Tätigkeit ein sehr umfassendes Gesetz und vermutlich noch &#8220;Druck von oben&#8221;.</p>
<p>Aber bald ist ja Bundestagswahl, vielleicht ändert sich ja was. Jeder hat einen Änderhaken &#8211; um es mal mit den Worten der Piratenpartei zu sagen.</p>
<p><br class="spacer_" /></p>
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		<title>Nachricht von der Arge, bzgl. Antrag/Anlage VE</title>
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		<pubDate>Thu, 13 Aug 2009 11:53:16 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Problematisch]]></category>
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		<description><![CDATA[Gestern ist der Brief von der Arge MK eingetrudelt: Bezüge erstmal ausgesetzt, bis Steffi ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen ist und bis spätestens zum 19.08. diverse Unterlagen und Erklärungen eingereicht hat. Ich hatte mir ja bereits gedacht, dass der Antrag nicht so ohne weiteres akzeptiert werden würde. Nun muss noch der Haupt-Mietvertrag eingereicht werden und eine Bestätigung [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Gestern ist der Brief von der Arge MK eingetrudelt: Bezüge erstmal ausgesetzt, bis Steffi ihrer Mitwirkungspflicht nachgekommen ist und bis spätestens zum 19.08. diverse Unterlagen und Erklärungen eingereicht hat. Ich hatte mir ja bereits gedacht, dass der Antrag nicht so ohne weiteres akzeptiert werden würde.</p>
<p>Nun muss noch der Haupt-Mietvertrag eingereicht werden und eine Bestätigung des Vermieters, dass der Untermietvertrag gemacht werden darf. Letzteres ist allerdings ein Problem, denn die zuständige Mitarbeiterin der Wohnungsgesellschaft sagte mir heute morgen, dass sie sowas eigentlich nicht ausstellen, weil das unnötig ist. Sie würden die Untermiete nur bei besonderen Fällen untersagen, wenn z.B. an einen bekannten Mietnomaden untervermietet werden soll. Eine Bescheinigung dafür würden sie allerdings im Normalfall nicht ausstellen. Dafür füllt sie uns aber die Mietbescheinigung aus, was ich sehr nett finde, denn das Formular ist recht umfangreich. Mal sehen, was sich da noch so ergibt.</p>
<p>Dann soll Steffi noch angeben, ob ich ihr Lebensgefährte bin, oder wir in einer Wohngemeinschaft leben. Nun ja, das ist nicht einfach zu beantworten, schließlich bin ich (rechtlich) weder ihr Lebensgefährte &#8211; wir ziehen ja gerade erst zusammen &#8211; noch leben wir in einer WG. Wir versuchen aktuell in der Zukunft eine Familie zu werden, das braucht aber Zeit.</p>
<p>Der Rest der Forderungen ist unkritisch. Mal abwarten was daraus wird.</p>
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		<title>Anlage VE, Zusammenzug bei ALG II (Hartz 4)</title>
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		<pubDate>Tue, 11 Aug 2009 16:36:12 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
				<category><![CDATA[Alltägliches]]></category>
		<category><![CDATA[bedarfsgemeinschaft]]></category>
		<category><![CDATA[hartz 4]]></category>
		<category><![CDATA[umzug]]></category>

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		<description><![CDATA[Ich habe in den letzten Tagen nochmal genau nachgelesen, auf welcher rechtlichen Grundlage uns das Arbeitsamt bei unserem baldigen Zusammenzug als Bedarfsgemeinschaft (oder auch: Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) einstufen könnte, was laut Aussage einer Arge MK Mitarbeiterin ja beim Zusammenzug sofort und ganz automatisch der Fall wäre. Seltsam, wenn das so ist, warum gibt es dann [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Ich habe in den letzten Tagen nochmal genau nachgelesen, auf welcher rechtlichen Grundlage uns das Arbeitsamt bei unserem baldigen Zusammenzug als Bedarfsgemeinschaft (oder auch: Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft) einstufen könnte, was laut Aussage einer Arge MK Mitarbeiterin ja beim Zusammenzug sofort und ganz automatisch der Fall wäre. Seltsam, wenn das so ist, warum gibt es dann das Formular &#8220;<a title="PDF: Anlage VE" href="http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/Vordrucke/A07-Geldleistung/Publikation/Anlage-VE-Verantwortungs-u-Einstehensgemeinschaft.pdf">Anlage VE</a>&#8220;, mit dem festgestellt werden soll, ob eine &#8220;Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft&#8221; &#8211; also eine Bedarfsgemeinschaft &#8211; vorliegt?</p>
<p>Unser Problem ist folgendes: Ich bin berufstätig, Steffi bezieht ALG II. Weil wir nun zusammenziehen, will uns die Arge MK als Bedarfsgemeinschaft behandeln, sprich mein Einkommen wird auf die ALG II Leistungen für Steffi <strong>und die 3 Kinder </strong>angerechnet. Ich soll also für die Familie zahlen, kann aber nicht die Vorteile &#8220;richtiger&#8221; Eltern in Anspruch nehmen, wie z.B. Familienversicherung, Steuerfreibeträge und so weiter. Der Gesetzgeber hat diese Problematik erkannt und deshalb in §7 des SGB II einige Kriterien definiert, welche die Bedarfsgemeinschaft ausmachen und zumindest für ein Jahr eine Übergangslösung schaffen. Diese Kriterien spiegeln sich dann im auszufüllenden Formular &#8220;Anlage VE&#8221; wider.</p>
<p>Es wird abgefragt, ob die Personen länger als ein Jahr einen gemeinsamen Haushalt führen, oder mit gemeinsamen Kindern zusammenleben, sowie ob gemeinsam Kinder oder Angehörige versorgt werden und ob Kontovollmachten bestehen. Desweiteren kann noch eine schriftliche Begründung abgegeben werden, warum keine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft existiert.</p>
<p>Dieses Formular haben wir nun ausgefüllt (den Tatsachen entsprechend alle Fragen mit &#8220;Nein&#8221; angekreuzt, eine erläuternde Erklärung abgegeben) und dem Arbeitsamt (Arge MK) übergeben, Antwort haben wir bisher noch nicht. Bleibt zu hoffen, dass das Amt die dritte Frage &#8220;Versorgen Sie gemeinsam Kinder oder Angehörige im Haushalt?&#8221; nicht als Killerkriterium auslegt und unterstellt, dass dies automatisch erfüllt ist, wenn zwei Personen zusammenziehen und eine Person Kinder mitbringt. Denn hier lässt sich ja durchaus die Annahme unterstellen, das die Kinder vom neuen Partner auch miterzogen werden. Dabei ist fraglich, wo die Grenze zu ziehen ist, denn die Definition von &#8220;erziehen&#8221;, oder besser &#8220;versorgen&#8221;, ist äußerst schwammig und kann unter Umständen nur durch ein Sozialgericht geklärt werden.</p>
<p>Ein starkes Stück finde ich übrigens auch die Aussage der Arge Mitarbeiterin: &#8220;Wenn Sie zusammenziehen, sind Sie automatisch eine Bedarfsgemeinschaft!&#8221; &#8211; geschehen solche Falschaussagen aus Unwissenheit, aus Dummheit, oder gar mit Vorsatz? Ich habe kürzlich im Forum der Piratenpartei einige interessante Ansichten zur ALG II Problematik gelesen, die durchaus zutreffend sind: Hartz 4 ist eine Armutsindustrie. Kurz gesagt: Der Einsatz von 1 Euro Kräften und Zwangspraktikanten führt dazu, dass Firmen im Niedriglohnsektor noch mehr Arbeitsplätze abbauen können. Das die entlassenen Arbeitskräfte dann irgendwann bei ALG II landen, versteht sich von selbst. Und das diese &#8220;Arbeitssuchenden&#8221; dann wiederum ebenfalls als 1 Euro Kräfte eingesetzt werden, macht die Armutsspirale komplett. Den Firmen geht&#8217;s dabei natürlich prima. Sie sind endlich die teuren Arbeitskräfte los und werden faktisch vom Staat subventioniert, der dafür die &#8220;Zwangsarbeiter&#8221; nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik führen muss. Super deal. Der Mensch bleibt dabei auf der Strecke und langfristig betrachtet ist das sehr gefährlich. Aber &#8220;langfristig&#8221; ist ein Begriff, der in Politik und Wirtschaft immer mehr an Bedeutung verliert.</p>
<p>Wie sehr ein &#8220;Leistungsempfänger&#8221; kämpfen muss, um diesem System wieder zu entkommen, habe ich gesehen, als Steffi um ihre Umschulung bangen musste. Es wäre sehr aufreibend, wenn uns jetzt durch das Amt noch weitere Steine in den Weg gelegt würden, und auch die Umschulung wäre dadurch wieder tangiert. Alles was wir wollen ist die Chance ein gemeinsames Leben aufzubauen. Aber das geht eben nur mit langfristigen Lösungsansätzen und nicht von jetzt auf gleich.</p>
<p>Naja, warten wir mal ab, erstmal muss jetzt der Umzug über die Bühne gehen.</p>
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