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	<title>Patchwork Family Blog &#187; umweltprämie</title>
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	<description>Warum einfach, wenn es auch kompliziert geht?</description>
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		<title>Neues von der Umweltprämien Front</title>
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		<pubDate>Thu, 08 Jul 2010 18:25:14 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Wie bereits berichtet, möchte die ARGE Märkischer Kreis Steffi die Umweltprämie als Einkommen auf die Bezüge anrechnen, was inzwischen nach erfolglosem Widerspruch auch erfolgt ist. Durch unseren böse formulierten Widerspruch konnten wir lediglich erreichen, dass keine Kürzung (30 von 100) durchgeführt, sondern in der Zentrale in Recklinghausen ein offenes Kassenzeichen über einen Betrag von rund [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wie bereits berichtet, möchte die ARGE Märkischer Kreis Steffi die Umweltprämie als Einkommen auf die Bezüge anrechnen, was inzwischen nach erfolglosem Widerspruch auch erfolgt ist. Durch unseren böse formulierten Widerspruch konnten wir lediglich erreichen, dass keine Kürzung (30 von 100) durchgeführt, sondern in der Zentrale in Recklinghausen ein offenes Kassenzeichen über einen Betrag von rund 2222,- € eröffnet wurde.</p>
<p>Da wir das so nicht hinnehmen wollten, haben wir nun den Klageweg beschritten und eine Klage beim Sozialgericht Dortmund eingereicht, wobei die Klageschrift sehr umfassend ist und viele vergleichbare und für uns positive Urteile aus anderen Bundesländern anführt. Ebenfalls ziehen wir mit der Klagebegründung das vom LSG NRW gefällte negative Urteil zur Feststellungsklage eines ALG II Betroffenen in Frage, da in der Klage verschiedene Sachlagen in keinster Weise beleuchtet wurden. Es war eben ein Urteil eher theoretischer Natur.</p>
<p><span id="more-283"></span>In der Regel ist es doch so: Ein ALG II Betroffener wird wohl kaum einen Neuwagen kaufen und die 2.500 € einsacken, er muss einen Wagen kaufen, der so günstig ist, dass er nicht mehr als 7.500 € Wert hat, denn dieser Wert ist die Obergrenze, ansonsten kann die ARGE den Verkauf des Wagens verlangen, oder eben die Bezüge kürzen. In dieser Preiskategorie gibt es nur sehr wenige Neuwagen.</p>
<p>Um die billige Fuhre letztendlich doch irgendwie kaufen zu können, geht die Abwrackprämie direkt an den Händler und es wird eine Ratenzahlung mit langer Laufzeit vereinbart, wobei der Fahrzeugbrief bei der Bank verbleibt. In der Regel wird der ALG II Betroffene die Umweltprämie faktisch also nie besitzen und genau solche Details wurden von der bisherigen Rechtssprechung in NRW nicht berücksichtigt.</p>
<p><strong>Bis zum 16.06.2010.</strong> Da hat es nämlich eine Entscheidung des 12. Senats des LSG Nordrhein-Westfalen gegeben (Az.: L 12 AS 807/10 B E) und eine Entscheidung des SG Dortmund widerrufen.  Und dazu sage ich nur: Endlich wurde auch von einem Gericht in NRW die Realität gesehen und rechtlich korrekt interpretiert.</p>
<p>Hier nun ein paar Leckerbissen aus der Urteilsbegründung, die uns wie ein saftiges argentinisches Rindersteak (das wir uns leider selten leisten können!) auf der Zunge zergingen:</p>
<blockquote><p>Zur Überzeugung des Senats beeinflusst der Erhalt der staatlichen Umweltprämie die Lage eines Leistungsbeziehers nach dem SGB II grundsätzlich auch nicht so günstig, dass daneben  Grundsicherungsleistungen nicht gerechtfertigt wären (§ 11 Abs. 3 Nr. 1 SGB II a. E.). Der gegenteiligen Auffassung des Sozialgerichts in der angefochtenen Ausgangsentscheidung ([...]) vermag sich der Senat nicht anzuschließen.</p>
<p>[...]</p>
<p>Hierbei wird zur Überzeugung des Senats jedoch nicht hinreichend berücksichtigt, dass die Prämie von 2.500,00 EUR dem Hilfeempfänger nicht tatsächlich zur Verfügung steht.</p>
<p>[...]</p>
<p>Die der Antragstellerin zu 1) gewährte staatliche Umweltprämie ist dem Autohändler, bei dem sie ihren neuen Pkw erworben hat, ausgezahlt worden, nicht hingegen ihr. Sie konnte darüber hinaus über die 2.500,00 EUR in keiner anderen Form verfügen, da sie diese entsprechend der Zweckbestimmung verwenden musste, um die staatliche Umweitprämie zu erhalten und auch so verwendet hat. Diese standen ihr nicht für den sonstigen Konsum zur Verfügung.</p>
</blockquote>
<p>Es werden erfreulicherweise genau die Gründe genannt, die wir in unserer der Klageschrift als Begründung angeführt haben, was uns nun gute Chancen einräumt mit der Klage bereits vor dem SG Dortmund ein positives Urteil zu erreichen. Damit wäre das Thema dann endlich auch in NRW und vorallem im Zuständigkeitsbereich des SG Dortmunds durch.</p>
<p>Was ist nun noch zu tun? Wir werden noch Prozesskostenhilfe beantragen, damit Steffi nicht auch noch die Kosten des Verfahrens tragen muss, das wäre eine böse finanziell nicht zu schulternde Überraschung. Zudem werden wir zu unserem Aktenzeichen beim SG Dortmund eine Kopie des Urteils des LSG NRW nachreichen.</p>
<p>Unseren herzlichen Dank an dieser Stelle auch an Herrn Wockelmann vom aufRECHT e.V., der uns einige Tipps gegeben hat und uns freundlicherweise das Urteil des LSG NRW zukommen ließ. Das Urteil zu lesen hat sehr gut getan.</p>
<p>Freunde, kämpft um eure Rechte! Es lohnt sich! Nehmt die ungerechten Gängelungen der ARGEN nicht resigniert hin! Wehrt euch!</p>
<p>Das gilt auch für das sozial absolut nicht hinnehmbare &#8220;Sparpaket&#8221; der Bundesregierung. Am Existenzminimum kürzen, die Bildungspolitik versauen, aber den Spitzensteuersatz nicht antasten und die Hotellobby mit Steuergeschenken beschenken, weil die Spenden gestimmt haben?</p>
<p>Nur weil WM ist, heißt das nicht, dass ihr nicht auf die Straße gehen könnt. Schließlich ist Deutschland bereits ausgeschieden, also lasst euch von Schwarz-Geld nicht noch weiter in den Ruin treiben.</p>
<p>Wer die Vision hat 6 Millionen &#8220;Arbeitsuchende&#8221; in 300.000 offenen Stellen zu vermitteln, der hat einfach die Realität nicht erkannt: Vollbeschäftigung ist inzwischen eine Utopie.</p>
<p>Bedingungsloses Grundeinkommen ist da ein interessantes Stichwort. Als Alternative zum wachsenden &#8220;Niedriglohnsektor&#8221; in Deutschland, der meiner Ansicht nach nichts weiter ist, als ein moderner Sklavenmarkt.</p>
<p>Wir könnten da Storys erzählen&#8230; aber vielleicht ein anderes Mal.</p>
<p>Ich geh jetzt feiern!</p>
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		<title>ARGE MK: Anrechnung der Umweltprämie auf die ALG II Bezüge</title>
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		<pubDate>Thu, 01 Apr 2010 12:21:27 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Marc</dc:creator>
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		<description><![CDATA[Letztes Jahr hat sich Steffi unter Zuhilfenahme der Umweltprämie (&#8220;Abwrackprämie&#8221;) den Dacia Sandero in der Basisausstattung gekauft. Dies war durch einen Kredit mit sehr langer Laufzeit gerade so möglich, aber absolut notwendig, da ihr vom Arbeitsamt eine Umschulung in Dortmund angeboten wurde. Da der alte Astra bereits nicht mehr verkehrssicher und fahruntauglich war, stand sie [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Letztes Jahr hat sich Steffi unter Zuhilfenahme der Umweltprämie (&#8220;Abwrackprämie&#8221;) den Dacia Sandero in der Basisausstattung gekauft. Dies war durch einen Kredit mit sehr langer Laufzeit gerade so möglich, aber absolut notwendig, da ihr vom Arbeitsamt eine Umschulung in Dortmund angeboten wurde. Da der alte Astra bereits nicht mehr verkehrssicher und fahruntauglich war, stand sie vor der Entscheidung ein Gebrauchtfahrzeug zu kaufen, oder eben für 5.000 € einen Neuwagen. Da der Neuwagen das erste Jahr steuerfrei war, die Versicherung günstig, eventuelle Garantieleistungen in Anspruch genommen werden können und hohe Kosten für Reparaturen nicht zu erwarten sind, fiel die Entscheidung leicht. Doch bereits kurz nach dem Kauf machten wir uns Sorgen, weil durch die Presse geisterte, dass die Umweltprämie bei ALG II Beziehern als Einkommen angerechnet werden sollte. Ein <a href="http://patchwork-family-blog.de/der-dacia-sandero-ist-da/">Urteil des Landessozialgerichts Sachsen-Anhalt</a> beruhigte uns dann wieder.</p>
<p>Die Zeit zog ins Land, weitere Urteile zu diesem Thema folgten und es sah gut aus: Die verschiedenen Gerichte entschieden, dass die Umweltprämie nicht als Einkommen, sondern als zweckgebundene Einnahme anzusehen ist. Leider entschloss sich das LSG Nordrhein-Westfalen in einem Rechtssicherheitsverfahren entgegen der Einschätzung der anderen Gerichte zu urteilen und prompt flatterte uns diese Woche ein Schreiben der ARGE MK ins Haus, in dem Steffi mitgeteilt wird, dass bei ihrer BGE wegen der Nutzung der Umweltprämie eine Überzahlung von 2222,12 € vorliegt und eine Kürzung von 30% der Bezüge erwogen wird. Fakt ist aber: Steffi hat mit dem Händler vereinbart, dass die Umweltprämie von der BAFA direkt an den Händler überwiesen wird. Sie hat das Geld also weder in den Händen, noch auf dem Konto gehabt. Und genau hier bot sich auch der Ansatzpunkt das Schreiben entsprechend zu beantworten.</p>
<p>Es gibt genau zu diesem Fall zwei Urteile. Das erste vom Sozialgericht Speyer, 05.10.2009, Az S 1 AS 1731/09 ER:</p>
<p>„<em>Die Kammer ist mit dem SG Dresden der Meinung, dass die Umweltprämie bei den Antragstellern schon keinen Einkommenscharakter besitzt. Dabei spielt hier eine Rolle, dass die Umweltprämie einmal nicht direkt an die Antragsteller ausgezahlt wurde, sondern dass die Zahlung direkt an das Autohaus erfolgte, sobald dieses das neue Kfz an die Antragsteller ausgehändigt hatte.</em>“</p>
<p>Das SG Speyer bezieht sich auf ein Urteil des SG Dresden zu einem vergleichbaren Fall (Az S 12 AS 3516/09 ER):</p>
<p>„<em>Die Abwrackprämie ist kein anrechenbares Einkommen im SGB II , wenn der Hartz IV-Bezieher die Abwrackprämie an das Autohaus erfüllungshalber abgetreten hat. Es bedarf keiner abschließenden Entscheidung zu der streitigen Frage, ob die Umweltprämie grundsätzlich (nicht) privilegiertes Einkommen i. S v. § 11 Abs. 1 SGB II darstellt, das (nicht) als zweckbestimmte Einnahme privilegiert ist [...]</em>“</p>
<p>Da sich die ARGEn in NRW auf das Urteil des LSG NRW stützen, sollte dieses Urteil entsprechend beleuchtet werden. Es ging um den Antrag eines ALG II Beziehers, der über dieses Rechtssicherheitsverfahren klären lassen wollte, ob er als ALG II Bezieher die Umweltprämie überhaupt nutzen darf. Sprich: Er hat überhaupt kein Auto gekauft und der Spezialfall, in dem die Prämie von der BAFA nicht an den ALG II Bezieher, sondern direkt an das Autohaus gezahlt wird, wurde in diesem Verfahren in keiner Weise beleuchtet. Deswegen empfinde ich dieses Urteil als sehr zweifelhaft und angreifbar. Dies haben wir in dem Antwortschreiben an die ARGE MK dargestellt.</p>
<p><strong>Was wären die Folgen einer 30% Kürzung der Bezüge bei Steffi?</strong></p>
<p>Sie müsste ihre Umschulung in Dortmund abbrechen, da Sie die Kosten für die Ganztagsbetreuung der drei Kinder nicht mehr tragen könnte. Sie müsste das Auto verkaufen, da die Raten nicht mehr finanzierbar wären, ihre berufliche Zukunft wäre damit zunichte gemacht. Von der ARGE MK selbst.</p>
<p>Ebenfalls wäre es schwierig weiterhin die Reisekosten zum Spezialisten für AD(H)S nach Marsberg zu tragen.</p>
<p>Steffi nimmt die Kinder morgens mit dem Auto mit zur Schule, auch das wäre nicht mehr möglich, die Kinder müssten fortan mit dem Bus fahren, was erhebliche Zusatzkosten verursacht, da alle drei keine Fahrkarte gestellt bekommen.</p>
<p>Gleiches Recht für Alle? Nicht mit Hartz 4.</p>
<p>Ich kann übrigens gar nicht so viel essen wie ich kotzen möchte.</p>
<p>Bleibt nur auf Einsicht zu hoffen.</p>
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