Widerspruch gegen die Gängeleien der Arge
Wir haben ja – wie im letzten und vorletzten Beitrag beschrieben – vor kurzem so einen netten Schrieb vom Amt bekommen. Steffi und ich sollten wegen unserem Zusammenzug den Hauptmietvetrag, eine Bestätigung des Vermieters über die Duldung des Untermietvertrags und eine Mietbescheinigung einreichen. Desweiteren sollten wir eine Angabe machen, ob es sich bei mir um Steffis Lebensgefährten oder eine Wohngemeinschaft handelt.
Vermutlich sollen diese Angaben dazu herangezogen werden, um uns als Bedarfsgemeinschaft einzustufen, was wir im Rahmen des Sozialgesetzbuches aber definitiv nicht sind. Im Rahmen einer Bedarfsgemeinschaft würde Steffi keine ALG II Leistungen mehr für sich und die Kinder beziehen können und ich müsste komplett für die Familie aufkommen – ohne auch nur irgendein Recht im familienrechtlichen Sinne zu haben. Das wollen wir natürlich nicht. Da machen wir nicht mit!
Nach Beratung mit den netten und kompetenten Usern des Hartz 4 Forums (erreichbar über gegen-hartz.de), haben wir im Sozialgesetzbuch diverse Dinge nachgelesen und festgestellt, dass alle oben genannten Punkte vom Amt gar nicht relevant sind und diese Informationen gar nicht erhoben werden dürfen! Außerdem ist die vorläufige Stornierung der Leistung ebenfalls nicht zulässig!
Wir haben dann einen Brief geschrieben, in dem wir folgende Standpunkte vertreten:
Mietbescheinigung
Unzulässige doppelte Datenhaltung, da der Untermietvertrag bereits vorliegt und alle Daten enthält, die Mitwirkungspflicht ist damit erfüllt.
Ursprungsmietvertrag
Auf den Ursprungsmietvertrag kann nicht zugegriffen werden, da dieser zwischen Hauptmieter und Vermieter getroffen wurde. Nur der Untermietvertrag ist relevant.
Nachweis der Duldung des Untermietvetrags
Der Nachweis kann nicht erbracht werden, weil die Absprache zwischen Hauptmieter und Vermieter getroffen wurde und auf diesen Vertrag kein Zugriff besteht. Auch hier ist nur der Untermietvertrag relevant.
Vorläufige Stornierung der ALG II Leistungen
Der Stornierung wurde widersprochen und ausdrücklich auf die Bedarfsdeckungspflicht hingewiesen (§ 1 SGB II). Die Stornierung entsprach zudem nicht den in § 45 SGB X oder § 48 SGB X gesetzlich verankerten Kriterien. Die Leistung muss so lange erbracht werden, bis eine tatsächliche Änderung der Lebens- oder Wirtschaftsverhältnisse eintritt. Diese Änderung ist nicht eingetreten. Antrag auf Aussetzung der Vollziehung der vorläufigen Stornierung wurde gestellt.
Lebensgefährte oder Wohngemeinschaft
Wir haben auf die bereits eingereichte Anlage VE verwiesen, in der bereits alle notwendigen Angaben zu diesem Thema finden sind.
Da ich es eine Ungeheurlichkeit finde, dass die Arge einer Frau mit drei Kindern einfach so den Geldhahn zudrehen will, um uns damit letztendlich zu “erpressen” uns als Bedarfsgemeinschaft definieren zu lassen, habe ich nach einigen weiteren Hinweisen im Hartz 4 Forum noch ein wenig das Strafgesetzbuch gewälzt und bin dabei auf die interessanten Paragraphen § 263 StGB (Betrug), § 223 StGB (Körperverletzung), § 224 Abs. 1 Nr. 5 StGB (schwere Körperverletzung), § 339 StGB (Rechtsbeugung) und § 340 StGB (Körperverletzung im Amt) gestoßen. Diese haben auch ihren Weg in das Antwortschreiben gefunden.
Diese Passagen haben wir allerdings wieder gestrichen, da Steffi nicht wollte, dass bereits ihre erste Antwort so heftig ausfällt. Das Pulver möchte sie sich für die nächste Schlacht bewahren.
Das Schreiben wurde übrigens fristgerecht eingereicht, die Frist endete am 19. August, wir haben bis heute keine Antwort erhalten (28. August) und nur nach telefonischer Nachfrage erfahren, dass die ALG II Leistung am Montag wohl doch angewiesen wird. Wenn das Geld Dienstag nicht auf dem Konto sei, solle Steffi sich nochmal melden. Auch eine Frechheit: Das Amt fordert Reaktion binnen einer Woche, storniert im Vorfeld schon die Leistung und meldet sich nach fristgerechter Antwort selbst nicht zurück. Was für ein Service… mal sehen was noch so kommt.
PS: Wer ein ähnliches Problem hat, der kann mich gerne bezüglich des von uns erstellten Schreibens kontaktieren. E-Mail steht im Impressum.
PPS: Wir sind umgezogen. Es ist zwar alles noch sehr chaotisch und stressig, aber das Haus ist toll und tut uns gut!


